Lärmaktionsplan der Stadt Meinerzhagen

Lärmaktionsplan der Stadt Meinerzhagen

In seiner Sitzung am 28.09.2009 hat der Rat der Stadt Meinerzhagen einen Lärmaktionsplan beschlossen.

Diese auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie und des § 47 d des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) erstellte schriftliche Ausarbeitung zum Thema "Umgebungslärm" bezieht sich auf einen Abschnitt der Bundesstraße 54 als Hauptlärmquelle des Straßenverkehrs im Stadtgebiet mit Lärmproblemen/ Lärmauswirkungen im Umfeld.

Der Lärmaktionsplan stellt auf Grundlage zuvor erstellter Lärmkarten Bereiche mit Lärmproblemen dar und benennt Maßnahmen zur Lärmminderung, die bereits erfolgt bzw. in Durchführung sind, sowie geplante weitere Maßnahmen zur Lärmminderung.

In seiner Sitzung am 20.02.2017 hat der Rat der Stadt Meinerzhagen den Lärmaktionsplan für die Stadt Meinerzhagen - 2. Stufe beschlossen. Betroffen waren auf der zweiten Stufe der Lärmaktionsplanung die A 45 und die B 54 und Teile der L 323, L 528 und der L 539.

Der Lärmaktionsplan für die Stadt Meinerzhagen – 3. Stufe ist durch den Rat der Stadt Meinerzhagen in seiner Sitzung am 07.10.2019 beschlossen worden. Der Lärmaktionsplan erfasst die A 45 und Teile der B 54 und der L 306, L 528 und L 539.

Der Lärmaktionsplan für die Stadt Meinerzhagen – 4. Stufe ist durch den Rat der Stadt Meinerzhagen in seiner Sitzung am 02.09.2024 beschlossen worden. Erfasst werden die A 45, die B 54 und Teile der L 306 und L 539.

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