Baurechtliche Satzungen
Neben der Aufstellung von Bebauungsplänen haben die Gemeinden auch die Möglichkeit, durch andere baurechtliche Satzungen in vereinfachter Form die bauliche Enwicklung des Ortes zu steuern. Hierzu gehören in erster Linie die so genannten Innen- und Außenbereichssatzungen, die bei der Zulassung von Bauvorhaben zu berücksichtigen sind. Die Erhaltungssatzung schränkt die Möglichkeit von baulichen Änderungen in städtebaulich bedeutsamen Bereichen des Stadtgebiets ein.
Zur Einsichtnahme der von der Stadt Meinerzhagen erlassenen baurechtlichen Satzungen bzw. wenn Sie sich über ein laufendes Aufstellungsverfahren informieren und sich daran ggf. auch mit einer Stellungnahme beteiligen möchten, nutzen Sie bitte den nachstehenden Link:
- S T A D T P L A N U N G S P O R T A L -
Hier finden Sie auch ein „Planlexikon“, über welches Sie sich noch näher über das Thema Stadt- und Bauleitplanung informieren können.