Schwerbehindertenvertretung

Nach § 94 SGB IX ist in allen Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens 5 schwerbehinderte bzw. gleichgestellte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, eine Schwerbehindertenvertretung (Vertrauensperson) und wenigstens ein stellvertretendes Mitglied zu wählen.

Die Schwerbehindertenvertretung hat die Aufgabe, die berufliche Integration der Schwerbehinderten in der Dienststelle zu fördern, ihre Interessen in der Dienststelle zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen.

Vertrauensperson für die städtischen Bediensteten ist Frau Linda Hensel. Ihre Vertretung nimmt Herr Jens Krahmer wahr.

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