Wahlen
Die Stadt Meinerzhagen ist für die Organisation und Durchführung von Wahlen auf ihrem Gemeindegebiet zuständig. Gleiches gilt für Volks- und Bürgerbegehren sowie Volks- und Bürgerinitiativen. Damit umfasst das Verantwortungsgebiet der Stadt folgende Wahlen:
- Europawahl
- Bundestagswahl
- Landtagswahl
- Kommunalwahl (Kreistag und Rat der Stadt)
- Landratswahl
- Bürgermeisterwahl
- Volksbegehren
Die Rechtsgrundlagen sind festgeschrieben in:
- Europawahlgesetz (EuWG), Europawahlordnung (EuWO)
- Bundeswahlgesetz (BWahlG), Bundeswahlordnung (BWahlO)
- Landeswahlgesetz (LWahlG), Landeswahlordnung (LWahlO)
- Kommunalwahlgesetz (KWahlG), Kommunalwahlordnung (KWahlO)
- Gemeindeordnung (GO).