Ortsrecht der Stadt Meinerzhagen

Das Ortsrecht umfasst die Sammlung von ortsrechtlichen Vorschriften. Die Stadt Meinerzhagen kann ihre Angelegenheiten durch Satzungen regeln, sofern Gesetze nichts anderes bestimmen. Die Rechtsgrundlage für das Ortsrecht bildet die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (§ 7). Für die Bürgerinnen und Bürger sind daraus zahlreiche Bestimmungen ersichtlich.

An dieser Stelle finden Sie – gebündelt und übersichtlich – die ortsbezogenen Vorschriften für Meinerzhagen in ihrer jeweils gültigen, aktuellen Fassung. Mit einem Klick auf das entsprechende Stichwort bzw. den Dokumentennamen gelangen sie zum entsprechenden Dokument. Zum Lesen benötigen Sie den Acrobat Reader, den Sie, sollten Sie ihn nicht haben, hierkostenlos herunterladen können.

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