Im Straßen- und Wegenetz wird beschrieben, welche beitragsfreien Straßenunterhaltungsmaßnehmen bzw. beitragspflichtigen Straßenbaumaßnahmen aus technischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht zu welchem Zeitpunkt sinnvoll sind. Seine Erarbeitung ist eine Vorgabe, die aus der im Januar 2020 in Kraft getretenen Novellierung des Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW) folgt. Das Straßen- und Wegekonzept ist zunächst auf eine Dauer von fünf (2023-2027) Jahren ausgelegt und wird fortlaufend, mindestens jedoch alle zwei Jahre ergänzt bzw. fortgeschrieben.
Das Straßen- und Wegekonzept ist hier für Sie hinterlegt.