Vergaben

Die Stadt Meinerzhagen ist im Rahmen des Vergaberechts verpflichtet, beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen und erfolgte Auftragsvergaben ab einem bestimmten Auftragswert auf der Homepage der Stadt Meinerzhagen zu veröffentlichen.

Beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen (Ex-Ante-Veröffentlichung)

Die Veröffentlichungen über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen können Sie hier einsehen:

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Vergebene Aufträge der Stadt Meinerzhagen (Ex-Post-Transparenz)

Gemäß § 30 Abs. 1 UVgO werden vergebene Aufträge über 25.000 € ohne Umsatzsteuer für drei Monate veröffentlicht, die nach beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb erteilt wurden.

Bei VOB-Vergaben werden gemäß § 19 Abs. 5 und § 20 Abs. 3 VOB/A alle Aufträge für sechs Monate veröffentlicht, die bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb 25.000 € und bei freihändiger Vergabe 15.000 € jeweils ohne Umsatzsteuer übersteigen.

Die Veröffentlichungen über vergebene Aufträge können Sie hier einsehen: