Personalrat

Entsprechend der Bestimmungen des Landespersonalvertretungsgesetzes NRW übt der Personalrat seine Tätigkeiten aus, indem er über die Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen und anderen Schutzregelungen für die Beschäftigten wacht. Der Personalrat vertritt alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie alle Beamtinnen und Beamte, einschließlich der Auszubildenden, Praktikanten und Beschäftigte in besonderen Maßnahmen.
Der Personalrat der Stadt Meinerzhagen setzt sich aus einem Beamtenvertreter sowie sechs Arbeitnehmervertreter/innen zusammen.