Bauleitplanung

Als Selbstverwaltungsaufgabe der Stadt dient die Bauleitplanung der Lenkung und Ordnung der örtlichen städtebaulichen Entwicklung. Sie erfolgt zweistufig nach einem Verfahren, das im Baugesetzbuch (BauGB) umfassend geregelt ist: Zunächst wird in der vorbereitenden Bauleitplanung ein Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt. Im Flächennutzungsplan wird die geplante Nutzung für sämtliche Flächen des Stadtgebiets nach den vorhersehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dargestellt. In der verbindlichen Bauleitplanung werden daraus Bebauungspläne für räumliche Teilbereiche des Gemeindegebiets entwickelt, in denen die bauliche und sonstige Nutzung von Grund und Boden detailliert und allgemeinverbindlich festgesetzt wird. Bebauungspläne werden vom Rat der Stadt als Satzungen beschlossen. Sie stellen allgemeinverbindliches Ortsrecht dar.
Wenn Sie den wirksamen Flächennutzungsplan oder seine Änderungen bzw. die rechtskräftigen Bebauungspläne und deren Änderungen oder sonstige baurechtliche Satzungen einsehen möchten oder sich über ein laufendes Planaufstellungsverfahren informieren und sich daran ggf. auch mit einer Stellungnahme beteiligen möchten, nutzen Sie bitten den nachstehenden Link:
Hier finden Sie auch ein „Planlexikon“, über welches Sie sich noch näher über das Thema Stadt- und Bauleitplanung informieren können.
Wenn Sie weitere Karten des Stadtgebietes von Meinerzhagen einsehen möchten, wie z.B. die Liegenschaftskarte, die Deutsche Grundkarte, den Stadtplan Märkischer Kreis, die Bodenrichtwertkarte und Luftbilder, finden Sie diese im Geodatenportal des Märkischen Kreises.
Dort haben Sie auch die Möglichkeit, die Bauleitpläne und auch die sonstigen baurechtlichen Satzungen der Stadt Meinerzhagen mit anderen thematischen Karten zu überlagern.