Anliegen A-Z

Melderegisterauskunft

In bestimmtem Umfang erhalten Dritte Auskunft aus dem Melderegister. Sie können schriftlich oder persönlich eine Auskunft über Vor- und Familienname, Anschrift und Doktorgrad einer genau bestimmten Person erhalten. Wir benötigen in der Regel vier Identifizierungsmerkmale der von Ihnen gesuchten Person (z.B. Vorname, Familienname, Geburtsdatum, letzte Anschrift, Geschlecht) damit wir Ihnen Auskunft erteilen können. Die Gebühr ist auch fällig wenn Ihr Auskunftsersuchen nicht zum Erfolg führt.

Laut Meldegesetz ist die Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister nur dann zulässig, wenn die anfragende Stelle erklärt, ob die Auskunftsanfrage aus gewerblichen Gründen erfolgt- wenn ja sind diese Gründe anzugeben- und die angeforderten Auskunftsdaten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden. Bitte geben Sie diese Erklärung bei Anfragen künftig regelmäßig ab.

Auskünfte aus dem Melderegister erhalten Sie immer aus dem "aktuellen" Melderegister. Dies umfasst die in Meinerzhagen gemeldeten Einwohnerinnen und Einwohner, sowie die in den letzten 5 Jahren verzogenen und verstorbenen Personen. Benötigen Sie im Einzelfall eine Auskunft über ältere Daten, können wir Ihnen unter Umständen mit einer Archivauskunft helfen. Geben Sie bitte an, aus welchem Jahr die Ihnen bekannte letzte Anschrift stammt.


Erweiterte Meldeauskunft

Wünschen Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft, so ist diese auch schriftlich oder persönlich zu beantragen. Allerdings ist bei der Beantragung ein berechtigtes Interesse glaubhaft zu machen. Auskunft darf dann erteilt werden über frühere Namen, Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspatenschaft führend oder nicht, derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Einzugsdatum und Auszugsdatum, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.

 

So erhalten Sie Auskunft:

Die Stadt Meinerzhagen bietet folgende Möglichkeiten für Auskünfte aus dem Melderegister:

  • Schriftlich per Post an: Stadt Meinerzhagen, Bürgerbüro, Bahnhofstr. 15, 58540 Meinerzhagen. Bezahlung: per Scheck oder Vorabüberweisung auf ein Konto der Stadt Meinerzhagen.
  • Verwendungszweck: Melderegisterauskunft
  • Einzahlungen können auf die Konten der Stadtkasse Meinerzhagen getätigt werden
  • Persönlich im Bürgerbüro Bezahlung: Bar (ab einem Betrag von 10,00 € ist eine EC-Kartenzahlung möglich)
    Die Auskunft bekommen Sie gleich schriftlich ausgehändigt.
  • Telefonische Auskünfte aus dem Melderegister sind nicht möglich.
Art der AuskunftKosten
Melderegisterauskunft11,00 €
Archivauskunft20,00 €
erweiterte Melderegisterauskunft15,00 €

 

IhreAnsprechpersonen

Frau Gundula Klotz

(02354) 77-224

Frau Josefine Pestka

(02354) 77-223

Frau Astrid Schneider

(02354) 77-225