Anliegen A-Z
- Anschrift
- 001Bahnhofstr. 9 - 1558540Meinerzhagen
Anke
Kohn
Standard
Montag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00*
Mittwoch
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Donnerstag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:30
Freitag
08:00 - 12:30
Freitext
*außer Fachdienst Soziales
- Anschrift
- 001Oststraße 558540Meinerzhagen
- Telefon
- (02354) 77-226
- Fax
- (02354) 77-220
- a.kohn@meinerzhagen.de
Silke
Müller
- Anschrift
- 001Oststraße 558540Meinerzhagen
- Telefon
- (02354) 77-126
- Fax
- (02354) 77-220
- si.mueller@meinerzhagen.de
Jessica
Radermacher
Standard
Montag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00*
Mittwoch
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Donnerstag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:30
Freitag
08:00 - 12:30
Freitext
*außer Fachdienst Soziales
- Anschrift
- 001Oststraße 558540Meinerzhagen
- Telefon
- (02354) 77-125
- Fax
- (02354) 77-220
- j.radermacher@meinerzhagen.de
Sabrina
Markus
- Anschrift
- 001Oststraße 558540Meinerzhagen
- Telefon
- (02354) 77-121
- Fax
- (02354) 77-220
- sa.markus@meinerzhagen.de
Zahlungsabwicklung
Den Zahlungsverkehr der Stadtverwaltung wickelt die Stadtkasse ab. Es handelt sich hierbei um Zahlung von Grund- und Gewerbesteuer, Vergnügungs- und Hundesteuer sowie Verwaltungsgebühren und sonstige Abgaben.
Einzahlungen können auf folgende Konten der Stadtkasse Meinerzhagen getätigt werden:
Bankverbindung | BIC | IBAN |
SpK Kierspe-Meinerzhagen | WELADED1KMZ | DE79 4585 1665 0000 0002 65 |
Volksbank in Südwestfalen eG | GENODEM1NRD | DE19 4476 1534 1151 5827 00 |
Abbuchungsaufträge sind für immer wiederkehrende Zahlungen, die fortlaufend zu entrichten sind, sinnvoll. So versäumen Sie keinen Zahlungstermin. Möchten Sie von diesem Angebot Gebrauch machen oder hat sich vielleicht Ihre Bankverbindung geändert, so benutzen Sie bitte unten stehendes Formular.
Wenn Sie eine Mahnung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Mitarbeiter. Die Telefonnummer der zuständigen Sachbearbeiterin ist aus den Mahnungen ersichtlich.
Wenn Sie zukünftige Mahnungen verhindern wollen, machen Sie doch vom Angebot des Lastschriftverfahrens Gebrauch.