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Hundesteuer

Sie haben einen neuen Hund?

Dann müssen Sie diesen innerhalb von zwei Wochen beim Steueramt anmelden. Alle Hunde, die in Meinerzhagen gehalten werden, sind grundsätzlich zu versteuern. Steuerpflichtig ist der Hundehalter.

Das erforderliche Formular finden Sie im Service Portal. Der dazugehörige Link befindet sich auf dieser Seite unter der Rubrik „Formulare“.

Hat ihr Hund eine Widerristhöhe von 40 cm oder wiegt mindestens 20 kg, so handelt es sich nach dem Landeshundegesetz um einen „Großen Hund“. Dieser muss auch beim Ordnungsamt angezeigt werden. Detaillierte Informationen finden Sie unter Hundehaltung (Landeshundegesetzt).

Die Hundesteuermarke wird Ihnen mit dem Bescheid über die Anmeldung des Hundes übersandt.

Geht eine Hundesteuermarke verloren, muss bei der Steuerabteilung der Stadt Meinerzhagen eine Ersatzmarke angefordert werden. Die Gebühr beträgt 4,00 €.

Sie wollen Ihren Hund abmelden?

Dann müssen Sie das Abmeldeformular, welches Sie ebenfalls im Service Portal finden, ausfüllen und die noch gültige Hundesteuermarke unverzüglich zurückgeben.

Eine ausführliche Auflistung der jeweils benötigten Unterlagen finden Sie auf dieser Seite unter der Rubrik „Notwendige Unterlagen“.

Die Hundesteuer beträgt z. Zt. jährlich, 

wenn nur ein Hund gehalten wird:72,00 EUR
wenn zwei Hunde gehalten werden:84,00 EUR je Hund
wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden:    96,00 EUR je Hund
Ersatzmarke:  4,00 EUR je Hund


Möchten Sie die Hundesteuer bequem von Ihrem Konto abbuchen  lassen? Dann finden Sie hier das Formular dazu.

Hundeanmeldung

Hierfür genügt schon ein Anruf bei der Steuerabteilung (Tel. 77-124). Folgende Angaben sind notwendig:

  • Name und Anschrift des Hundehalters
  • Anzahl und Rasse des/ der gehaltenen Hunde(s)
  • Zeitpunkt, seit wann der Hund gehalten wird


Hundeabmeldung

Wenn Sie Ihre(n) Hund(e) abmelden möchten, sollten Sie beachten, dass dies nur persönlich oder schriftlich möglich ist.

Bei Besitzerwechsel geben Sie bitte folgendes an:

  • Name und Anschrift des neuen Besitzers
  • Anzahl und Rasse des/ der Hunde(s)
  • Zeitpunkt, wann die Übergabe erfolgt ist (Übergabevertrag)
  • geben Sie die  Hundesteuermarke zurück

Bei Tod des Hundes sind folgende Angaben notwendig:

  • Namen und Anschrift des Hundehalters
  • Anzahl und Rasse des/ der Hunde(s)
  • Zeitpunkt, wann der Hund verstorben ist
  • Bescheinigung oder Rechnung vom Tierarzt
  • Rückgabe der Hundesteuermarke

Bei Umzug geben Sie bitte folgendes an:

  • Namen und Anschrift (alte und neue Adresse) des Hundehalters
  • Anzahl und Rasse des/der Hunde(s)
  • Zeitpunkt, des Umzuges
  • Rückgabe der Hundesteuermarke

Die Hundesteuer wird erhoben nach dem Kommunalabgabengesetz und nach der Hundesteuersatzung der Stadt Meinerzhagen

Hundesteuersatzung
 

IhreAnsprechpersonen

Herr Niklas Kiekbusch

(02354) 77-124

Frau Saksak

(02354) 77-194

Herr Marc Deuschle

(02354) 77-127