Kommunalwahl 2025
Liebe Bürgerinnen und liebe Bürger,
am 14.09.2025 finden die Kommunalwahlen (erforderliche Stichwahlen am 28.09.2025) statt. Bei dieser Wahl wird gewählt der Rat der Stadt Meinerzhagen, der/die Bürgermeister/in der Stadt Meinerzhagen sowie der Kreistag und der/die Landrat/-rätin des Märkischen Kreises.
Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen nach und nach aktuelle Informationen rund um die anstehenden Kommunalwahlen zur Verfügung stellen.
Für Fragen und Anregungen steht Ihnen das Wahlamt, Bahnhofstr. 15, 58540 Meinerzhagen, gerne zur Verfügung.
Rufen Sie uns unter der Telefonnummer 02354/77-444 an oder senden eine E-Mail an wahlen@meinerzhagen.de.
Bei den anstehenden Kommunalwahlen werden gewählt
- der Rat der Stadt Meinerzhagen,
- der/die Bürgermeister/in der Stadt Meinerzhagen,
- der Kreistag des Märkischen Kreises sowie
- der/die Landrat/-rätin des Märkischen Kreises.
Jede/r Wahlberechtigte hat für jede Wahl eine Stimme. Mit der Stimmabgabe für den/die Bewerber/in im Wahlbezirk wird auch die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe gewählt, für die der/die Wahlbezirksbewerber/in aufgestellt ist.
Der Rat besteht aus 34 Mitgliedern, die zur Hälfte in den Wahlbezirken direkt gewählt werden. Die andere Hälfte der Ratsmitglieder wird über die Reserveliste gewählt.
Als Bürgermeister/in ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Gibt es nur einen zugelassenen Wahlvorschlag, ist der/die Bewerber/in gewählt, wenn sich die Mehrheit der Wähler/innen für sie/ihn entschieden hat. Erhält von mehreren Bewerber/innen keine/r mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am 28. September 2025 eine Stichwahl unter den beiden Bewerber/innen statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahl erhalten haben.
Wählbar für den Rat ist jede/r Wahlberechtigte, der/die
- das 18. Lebensjahr vollendet hat (d.h. am 14.09.2007 oder früher geboren ist),
- seit mindestens 3 Monaten vor der Wahl seinen (Haupt-) Wohnsitz in der Gemeinde hat, also seit dem 14.06.2025 in Meinerzhagen eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen eine Hauptwohnung, hat.
Als Bürgermeister/in ist wählbar, jede/r Wahlberechtigte, der/die
- das 23. Lebensjahr vollendet hat (d.h. am 14.09.2002 oder früher geboren ist),
- seinen/ihren Hauptwohnsitz in Deutschland - aber nicht zwingend in Meinerzhagen, hat und
- die Gewähr dafür bietet, dass er/sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge eines Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Wahlvorschläge für die Kommunalwahlen mussten dem Wahlleiter bis zum 07.07.2025, 18.00 Uhr, vorgelegt werden.
Bis zu diesem Termin sind Wahlvorschläge für die
- Wahl des Bürgermeisters,
- für die Wahlbezirke und
- für die Reservelisten
eingegangen, die der Wahlausschuss der Stadt Meinerzhagen in seiner Sitzung am 10.07.2025 zur Wahl zugelassen hat.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Deutschen und Unionsbürger (Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union), die am Wahltage
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens 16 Tagen vor der Wahl in Meinerzhagen eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen eine Hauptwohnung, haben und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie wahlberechtigt sind, dann hilft Ihnen das Wahlamt gerne weiter.
Von der Meldepflicht befreite Unionsbürger und -bürgerinnen
Unionsbürger, die gemäß § 26 Bundesmeldegesetz von der Meldepflicht befreit und nicht bei ihrer Wohnortgemeinde gemeldet sind (z.B. Mitglieder einer ausländischen diplomatischen Mission oder konsularischen Vertretung oder Angehörige einer in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen NATO-Streitkraft einschließlich der im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen) werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Die von der Meldepflicht befreiten Unionsbürger müssen auf einem Formblatt den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bis spätestens 29.08.2025 bei der Gemeinde zu stellen, in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, innehaben. Einem später eingehenden Antrag kann nicht mehr entsprochen werden.
Antragsvordrucke (Formblätter) sind kostenfrei im Bürgerbüro der Stadt Meinerzhagen, Bahnhofstr. 15, erhältlich.
Wahlbezirke
Der Wahlausschuss der Stadt Meinerzhagen hat in seiner Sitzung vom 04.11.2024 die Einteilung des Wahlgebiets (Stadtgebiet Meinerzhagen) in 17 Wahlbezirke beschlossen.
Das bedeutet, dass bei den anstehenden Kommunalwahlen insgesamt 34 Vertreter für den Rat der Stadt zu wählen sind.
Sie können an dieser Stelle die Bekanntmachung über die Einteilung des Wahlgebietes sowie die Straßenzuordnung des jeweiligen Wahlbezirkes einsehen.
Wahllokale
Eine Übersicht der Wahllokale in Meinerzhagen finden Sie hier:
Ihr Wahllokal können Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen.
Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich im Zeitraum 16. - 24.08.2025 zugestellt. Der Versand kann sich auch innerhalb eines Haushaltes über mehrere Tage erstrecken. Mit Erhalt der Wahlbenachrichtigung ist zu den Öffnungzeiten des Bürgerbüros auch die Briefwahl vor Ort möglich.
Informationen zur Briefwahl
Sofern Sie am Wahltag keine Möglichkeit haben, persönlich Ihre Stimmen in Ihrem Wahlraum abzugeben, können Sie durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein mit weiteren Briefwahlunterlagen.
Ein Wahlschein kann auf Antrag erteilt werden.
Sie können den Wahlschein wie folgt beantragen:
- durch Wahlscheinantrag per QR-CODE (siehe Wahlbenachrichtung) oder online
- persönlich oder schriftlich per Brief, per Fax oder per E-Mail
Eine telefonische Beantragung ist NICHT möglich.
- Der Antrag auf Übersendung von Briefwahlunterlagen zur Wahl am 14.09.2025 kann bis zum 12. September 2025, 15:00 Uhr, gestellt werden.
- In bestimmten Ausnahmefällen (z. B. wenn der Wahlraum bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann) kann der Wahlschein auch noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, beantragt werden.
- Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag, 14. September 2025, um 16:00 Uhr beim Wahlamt der Stadt Meinerzhagen eingehen. Bitte berücksichtigen Sie insoweit auch die Postlaufzeiten. Damit Ihre Stimmzettel dem Wahlamt rechtzeitig vorliegen, nutzen Sie bitte unmittelbar vor der Wahl den Hausbriefkasten des Rathauses, Bahnhofstr. 15, oder besuchen Sie die Kolleginnen des Wahlamtes.
Wenn Sie den Wahlschein nicht selbst beantragen können, können Sie eine andere Person durch eine schriftliche Vollmacht hierzu ermächtigen. Wenn Sie wegen einer körperlichen Behinderung weder einen Wahlschein selbst beantragen noch eine Vollmacht erteilen können, dürfen Sie sich bei der Antragstellung der Hilfe einer Person Ihres Vertrauens bedienen. Diese hat glaubhaft zu machen, dass die Beantragung Ihrem Willen entspricht.
Auch für die Abholung der Unterlagen können Sie eine andere Person schriftlich bevollmächtigen.
Ein entsprechender Vordruck für die Vollmachten steht Ihnen auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zur Verfügung.
Hinweis: Die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten und muss dies bei der Abholung schriftlich versichern.
Eine Bevollmächtigung schließt die Stimmabgabe ausdrücklich NICHT mit ein, d.h. Sie müssen auf jeden Fall Ihr Wahlrecht persönlich ausüben. Wenn Sie dazu aufgrund einer Schreibunfähigkeit, z. B. wegen einer körperlichen Behinderung oder Sehschwäche, nicht in der Lage sind, können Sie sich bei der Kennzeichnung des Stimmzettels ebenfalls der Hilfe einer anderen Person bedienen, die nach Ihrem Willen handeln muss. Auf dem Wahlschein ist die persönliche Stimmabgabe oder die Kennzeichnung durch eine Hilfsperson eidesstattlich zu versichern.
Unmittelbar nach Bearbeitung Ihres Briefwahlantrages schickt Ihnen die Stadt Meinerzhagen die Briefwahlunterlagen per Post zu.
Sie erhalten:
- einen Wahlschein,
- vier Stimmzettel:
- für die Bürgermeisterwahl: einen hellgrünen Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck,
- für die Gemeinderatswahl: einen rosa Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck,
- für die Landratswahl: einen hellblauer Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck
- für die Kreistagswahl: einen altweißen Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck.,
- einen blauen Stimmzettelumschlag,
- einen hellroten Wahlbriefumschlag und
- ein Merkblatt für die richtige Ausübung der Briefwahl
So gehe Sie vor:
- Kreuzen Sie Ihre Stimmzettel unbeobachtet an. Sie dürfen je Stimmzettel einen Bewerber/eine Bewerberin ankreuzen.
- Falten Sie die Stimmzettel so, dass sie in den blauen Stimmzettelumschlag passen. Legen Sie alle Stimmzettel in den blauen Stimmzettelumschlag und kleben Sie diesen bitte zu.
Tragen Sie bitte auf dem Wahlschein das Datum ein und unterschreiben Sie den Wahlschein.
ACHTUNG: Ohne Unterschrift ist Ihr Wahlschein nicht gültig. Ihr Stimmzettel kann dann nicht gezählt werden.
Hinweis: Wählerinnen und Wähler, die nicht lesen können oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen oder zu falten, können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfsperson muss die "Versicherung an Eides statt" auf dem Wahlschein unterschreiben. Hilfspersonen sind zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung bei der Wahl erlangt haben.- Legen Sie den unterschriebenen Wahlschein und den blauen Stimmzettelumschlag in den hellroten Wahlbriefumschlag.
- Kleben Sie anschließend den hellroten Wahlbriefumschlag zu.
Werfen Sie den hellroten Wahlbrief ohne Briefmarke in einen Briefkasten der Deutschen Post (innerhalb von Deutschland). Der hellrote Wahlbrief kann auch direkt beim Wahlamt der Stadt Meinerzhagen abgegeben werden.
Der hellrote Wahlbrief muss spätestens bis 14. September 2025, 16:00 Uhr, beim Wahlamt der Stadt Meinerzhagen eingegangen sein!