Kommunalwahl 2025

Liebe Bürgerinnen und liebe Bürger,

am 14.09.2025 finden die Kommunalwahlen (erforderliche Stichwahlen am 28.09.2025) statt. Bei dieser Wahl wird gewählt der Rat der Stadt Meinerzhagen, der/die Bürgermeister/in der Stadt Meinerzhagen sowie der Kreistag und der/die Landrat/-rätin des Märkischen Kreises. 

Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen nach und nach aktuelle Informationen rund um die anstehenden Kommunalwahlen zur Verfügung stellen.

Für Fragen und Anregungen steht Ihnen das Wahlamt, Bahnhofstr. 15, 58540 Meinerzhagen, gerne zur Verfügung.

Rufen Sie uns unter der Telefonnummer 02354/77-444 an oder senden eine E-Mail an wahlen@meinerzhagen.de.

Der Wahlausschuss der Stadt Meinerzhagen hat in seiner Sitzung vom 04.11.2024 die Einteilung des Wahlgebiets (Stadtgebiet Meinerzhagen) in 17 Wahlbezirke beschlossen.

Das bedeutet, dass bei den anstehenden Kommunalwahlen insgesamt 34 Vertreter für den Rat der Stadt zu wählen sind.

Sie können an dieser Stelle die Bekanntmachung über die Einteilung des Wahlgebietes sowie die Straßenzuordnung des jeweiligen Wahlbezirkes einsehen.


Bei den anstehenden Kommunalwahlen werden gewählt

  • der Rat der Stadt Meinerzhagen,
  • der/die Bürgermeister/in der Stadt Meinerzhagen,
  • der Kreistag des Märkischen Kreises sowie
  • der/die Landrat/-rätin des Märkischen Kreises.

Jede/r Wahlberechtigte hat für jede Wahl eine Stimme. Mit der Stimmabgabe für den/die Bewerber/in im Wahlbezirk wird auch die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe gewählt, für die der/die Wahlbezirksbewerber/in aufgestellt ist.


Der Rat besteht aus 34 Mitgliedern, die zur Hälfte in den Wahlbezirken direkt gewählt werden. Die andere Hälfte der Ratsmitglieder wird über die Reserveliste gewählt.

Als Bürgermeister/in ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Gibt es nur einen zugelassenen Wahlvorschlag, ist der/die Bewerber/in gewählt, wenn sich die Mehrheit der Wähler/innen für sie/ihn entschieden hat. Erhält von mehreren Bewerber/innen keine/r mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am 28. September 2025 eine Stichwahl unter den beiden Bewerber/innen statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahl erhalten haben.

Wählbar für den Rat ist jede/r Wahlberechtigte, der/die

  • das 18. Lebensjahr vollendet hat (d.h. am 14.09.2007 oder früher geboren ist),
  • seit mindestens 3 Monaten vor der Wahl seinen (Haupt-) Wohnsitz in der Gemeinde hat, also seit dem 14.06.2025 in Meinerzhagen eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen eine Hauptwohnung, hat.

Als Bürgermeister/in ist wählbar, jede/r Wahlberechtigte, der/die 

  • das 23. Lebensjahr vollendet hat (d.h. am 14.09.2002 oder früher geboren ist),
  • seinen/ihren Hauptwohnsitz in Deutschland - aber nicht zwingend in Meinerzhagen, hat und
  • die Gewähr dafür bietet, dass er/sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.

Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge eines Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.


Wer kann Wahlvorschläge einreichen?

Wahlvorschläge können von

  • Parteien,
  • Wählergruppen und
  • Einzelbewerbern

eingereicht werden.

Einzelbewerber können nur Wahlvorschläge für Wahlbezirke und für die Wahl des/der Bürgermeisters/in, nicht aber für Reservelisten vorlegen.

Für die Wahl des/der Bürgermeisters/in können auch gemeinsame Wahlvorschläge von den Wahlvorschlagsberechtigten eingereicht werden.


Bis wann müssen Wahlvorschläge eingereicht werden?

Spätester Termin ist der 69. Tag vor der Wahl,

d.h. bis 7. Juli 2025, 18:00 Uhr (Ausschlussfrist!).

Es wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge frühzeitig vor diesem Termin einzureichen, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, vorher noch behoben werden können.


Formulare - "Pakete" in gedruckter Form

Für alle Wahlvorschläge einschließlich der erforderlichen Anlagen sind amtliche Formulare zu verwenden, die im Wahlamt kostenlos erhältlich sind (Rathausgebäude 1, Bahnhofstr. 15, Zimmer 212, 58540 Meinerzhagen).

Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit dem Wahlamt in Verbindung, damit Ihr Druck-Formularpaket vorbereitet werden kann.


Formulare - Votemanager Parteienkomponente

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, über 

https://www.votemanager.de/parteienkomponente/

die Wahlvorschläge elektronisch zu erfassen und die benötigten Formulare zu erzeugen und auszudrucken.

Verschiedene Plausibilitätsprüfungen stellen sicher, dass z.B. alle erforderlichen Daten erfasst oder Listenplätze nicht doppelt vergeben werden.

Bitte berücksichtigen Sie, dass alle Wahlvorschläge gedruckt und unterschrieben im Wahlamt abgegeben werden müssen! Eine digitale Übermittlung ersetzt dies nicht.

Hier finden Sie eine Hilfestellung zur Nutzung der Parteienkomponente.


Unterstützungsunterschriften

Parteien oder Wählergruppen, welche in der im Zeitpunkt der Wahlausschreibung laufenden Wahlperiode nicht ununterbrochen im Rat der Stadt Meinerzhagen, im Kreistag, im Landtag oder auf Grund eines Wahlvorschlags aus dem Land im Bundestag vertreten sind, müssen mit den Wahlvorschlägen Unterstützungsunterschriften einreichen.

Dies gilt auch für Einzelbewerber/innen.

Bitte setzen Sie sich vor der Sammlung von Unterstützungsunterschriften mit dem Wahlamt der Stadt Meinerzhagen in Verbindung, damit Ihnen die notwendigen Formulare zur Verfügung gestellt werden können.

Sie benötigen 

  • für den Wahlvorschlag „Bürgermeister/in“ 180 Unterschriften 
    (Wahlberechtigte des Wahlgebietes - also im Stadtgebiet Meinerzhagen)
  • für den Wahlvorschlag „Wahlbezirk“ 5 Unterschriften
    (Wahlberechtigte des betreffenden Wahlbezirks)
  • für den Wahlvorschlag „Reserveliste“ 15 Unterschriften
    (Wahlberechtigte des Wahlgebietes).

Wenn Sie hierfür die Formblätter benötigen, setzen Sie sich zwecks Ausstellung bitte mit dem Wahlamt unter 02354/77-444 in Verbindung. 


Wahlberechtigt sind alle Deutschen und Unionsbürger (Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union), die am Wahltage

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens 16 Tagen vor der Wahl in Meinerzhagen eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen eine Hauptwohnung, haben und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.