Empfänger
Eine Ehrenamtskarte erhält, wer mindestens 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr in einem Verein, in einer sozialen Einrichtung oder freien Vereinigung seit mindestens zwei Jahren ehrenamtlich tätig ist. Tätigkeiten in verschiedenen Organisationen können addiert werden. Mit dem Einsatz darf keine pauschale Aufwandsentschädigung verbunden sein, die über die Erstattung der Kosten hinausgeht. Der Nachweis über Art und Umfang der ehrenamtlichen Tätigkeit erfolgt über den Träger (Verein, Organisation).