Empfänger

Eine Ehrenamtskarte erhält, wer mindestens 4 Stunden pro Woche oder 200 Stunden pro Jahr in einem Verein, in einer sozialen Einrichtung oder freien Vereinigung seit mindestens zwei Jahren ehrenamtlich tätig ist. Tätigkeiten in verschiedenen Organisationen können addiert werden. Sollten Ehrenamtliche eine Aufwandsentschädigung erhalten, darf diese den steuerlichen Freibetrag der Ehrenamtspauschale (960 EUR) bzw. der Übungsleiterpauschale (3.300 EUR) nicht übersteigen.  Der Nachweis über Art und Umfang der ehrenamtlichen Tätigkeit erfolgt über den Träger (Verein, Organisation).

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