Umsetzung der Corona-Schutzverordnung: Diese Regeln gelten beim Besuch der städtischen Einrichtungen

Seit dem 24. November 2021 ist eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft, in der festgelegt ist, welche Voraussetzung für welche Einrichtungen gelten. Weitere allgemeine Informationen dazu finden Sie hier. Auch für den Besuch der städtischen Stellen ergeben sich daraus entsprechende Vorgaben, um deren Einhaltung wir Sie bitten.

Allgemein gilt:

  • Bitte tragen Sie bei einem Besuch unbedingt eine Mund-Nasenbedeckung (OP- oder FFP2-Maske) und halten Sie den notwendigen Nachweis (2G/3G sowie ein gültiges Ausweisdokument) bereit.
  • Gilt die Regel 2G, also der Nachweis, dass man vollständig geimpft oder genesen ist, für den Zutritt zu einer Einrichtung, so sind Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren davon ausgenommen und erhalten ebenfalls Zutritt, da sie durch die Schultestungen als getestet gelten. Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen dürfen und über ein ärztliches Attest verfügen, benötigen einen Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden).
  • Gilt die Regel 3G, also ist der Zutritt auch mit einem negativen Testergebnis möglich,
    • haben Schülerinnen und Schüler aufgrund der regelmäßigen Testungen an den Schulen ebenfalls Zugang.
    • dürfen Schnelltests nicht älter als 24, PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein.
    • sind Kinder bis zum Schuleintritt getesteten Personen gleichgestellt.

Stadtverwaltung:

Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Stadtverwaltung sind für Rückfragen und Wünsche erreichbar, eine Kontaktliste finden Sie hier. Bitte melden Sie sich in jedem Fall zunächst telefonisch oder per E-Mail. Ggf. wird dann ein persönlicher Termin vor Ort vereinbart.

Bürgerbüro:

Das Bürgerbüroist nach wie vor für persönliche Besuche auch ohne Terminvergabe geöffnet. Bitte beachten Sie die Sicherheits-, Hygiene- und Abstandsregeln. Dazu gehört auch, dass sich nur bis zu vier Personen gleichzeitig im Büro aufhalten dürfen. Der Eintritt kann erst erfolgen, wenn eine Ansprechpartnerin und damit ein Beratungsplatz frei wird. Es empfiehlt sich daher, etwas Wartezeit mitzubringen und möglichst allein zum Bürgerbüro zu kommen. Weiterhin weisen wir auf unsere Online-Dienste hin; gerne können Sie sich anstelle eines persönlichen Besuchs auch per Telefon bzw. E-Mail an das Bürgerbüro wenden.

Stadtbücherei:

Die Rückgabe von Medien sowie die kontaktlose Ausleihe (nach vorheriger Absprache) sind unter Beachtung der 3G-Regeln (geimpft, genesen oder getestet) möglich. Wenn Sie die Stadtbücherei ohne vorherige Absprache besuchen und/oder Medien ausleihen möchten, ist die Regel 2G (geimpft/genesen) zu beachten. Automatische Verlängerungen der Leihfristen finden nicht statt.

Die Besucherzahl ist außerdem auf maximal drei Haushalte zugleich begrenzt, die Aufenthaltszeit liegt bei etwa 20 Minuten, um Wartezeiten zu vermeiden. Der Aufenthalt in der Stadtbücherei ist nur mit Bücherei-Ausweis bzw. bei einer Neuanmeldung möglich.

Kleinschwimmhalle und Sauna sowie Sportstätten (Sport- und Turnhallen, Stadion, Fußballplätze)

Der Besuch der Kleinschwimmhalle und in die Sauna ist nur noch nach der Regel 2G möglich, d.h. Sie müssen einen Nachweis erbringen, vollständig geimpft oder genesen zu sein. Schülerinnen und Schüler bis einschl. 15 Jahre sind von der 2G-Beschränkung ausgenommen. Jugendliche ab 16 Jahre und Erwachsene müssen demnach zum Eintritt einen 2G-Nachweis nebst Ausweisdokument vorzeigen.

Musikschule Volmetal:

Als Bildungseinrichtung gilt in der Musikschule die 3G-Regel für alle Besucherinnen und Besucher.  

Jugendzentrum /Jugendtreff

Im Jugendzentrum sowie im Jugendtreff Valbert können entsprechend der Räumlichkeiten bis zu 20 Kinder und Jugendliche die Angebote vor Ort wahrnehmen. Dabei gilt bis zum einschließlich 15. Lebensjahr die 3G-Regel, Jugendliche ab 16 Jahren können unter Einhaltung der 2G-Regel das Jugendzentrum bzw. den Jugendtreff besuchen.

Stadtarchiv:

Das Stadtarchiv ist zu den üblichen Zeiten geöffnet; es gilt die 3G-Regel. Da jeweils nur eine Person vor Ort die Räumlichkeiten betreten kann, wird um eine vorherige Terminvereinbarung per E-Mail an i.zezulak-hoelzer@meinerzhagen.de oder m.witscher@meinerzhagen.de bzw. per Telefon unter den Rufnummern 02354/77-144 bzw.-145 gebeten. Die Besuchszeit ist auf die Dauer einer Stunde begrenzt.

Stadthalle:

Der Zutritt zur Stadthalle zwecks Besuch einer kulturellen Veranstaltung erfolgt nach der 2G-Regel.

Touristinfo:

Auch die Touristinfo ist zu den gewohnten Zeiten für ihre Gäste geöffnet; es gelten die üblichen Sicherheits-, Hygiene und Abstandsregeln.

Öffentliche Rats- und Ausschusssitzungen:

Die Teilnahme an öffentlichen Rats- und Ausschusssitzungen ist unter Beachtung der 3G-Regel möglich. Der Nachweis ist vor Beginn der Sitzung der Schriftführerin bzw. dem Schriftführer vorzulegen. Außerdem wird die Anwesenheit schriftlich dokumentiert.

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