Sitzung des KPSMU-Ausschusses am 5. März 2026: Kurzzusammenfassung der Ergebnisse

Am Donnerstag, 5. März 2026, kam der Ausschuss für Klima, Planung, Stadtentwicklung, Mobilität und Umwelt (KPSMU) zusammen und beriet über verschiedene Themen. Eines davon betraf die Kommunale Wärmeplanung – ein Projekt, mit dem die Stadt Meinerzhagen sich in den kommenden Monaten intensiv beschäftigen wird und über das wir bereits in der vergangenen Woche ausführlich berichteten. Ein Interview zum Thema finden Sie hier; weitere Hintergrund- und aktuelle Infos sind auf der städtischen Homepage für Sie hinterlegt.

Weitere Themen der KPSMU-Sitzung in der Kurzzusammenfassung:

Listertalsperrenradweg: Umsetzung soll in 2028 starten

Zwischen dem Staudamm der Listertalsperre in Attendorn über Windebruch bis nach Hunswinkel soll ein Radweg entstehen: Den aktuellen Planungsstand stellte ein Vertreter von Straßen.NRW vor. Die Feinplanung der Maßnahme soll in diesem Jahr starten und in diesem Zuge soll auch die Fahrbahn der L707/L708 ertüchtigt werden.  Für den Ausbau sind insgesamt drei Planungsabschnitte vorgesehen. Auch entlang der L708 zwischen Drolshagen und Kalberschnacke soll ein Radweg errichtet werden, so dass perspektivisch ein geschlossenes Radwegenetz entsteht. Dabei werden die Radwege im Sinne des Naherholungsfaktors und des Tourismus jeweils auf der Wasserseite gebaut. In Abhängigkeit der Fachplanungen und deren Genehmigungen kann frühstens mit einem Baustart eines Teilabschnittes in 2028 begonnen werden.

Vereinfachung der planungsrechtlichen Zulässigkeit für Wohnbebauung in der Ortslage Breddershaus: Stadt strebt die Aufstellung einer Außenbereichssatzung an

Wie bereits in einigen anderen Ortslagen geschehen, soll auch in Bredderhaus eine Außenbereichssatzung aufgestellt werden. Diese soll dazu dienen, die Zulässigkeit von Vorhaben zu Wohnzwecken zu vereinfachen: Mit Aufstellung der Außenbereichssatzung kann Vorhaben, die dem Wohnen dienen, nicht entgegengehalten werden, dass sie den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widersprechen oder die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen. Damit wird die Möglichkeit eröffnet, Baulücken innerhalb der Ortslage zu schließen und bestehende Gebäude zum Wohnen umzubauen oder umzunutzen. Ein bereits erarbeiteter Satzungsentwurf könnte nach der Beschlussfassung durch den Rat zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange sowie der Behörden zugänglich gemacht werden.

Betrieb will sich vergrößern: 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 „Schwenke“ steht vor der Offenlage

Die 9. Änderung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 15 „Schwenke“ steht vor ihrer Offenlage: Die Arbeit daran war im Juni vergangenen Jahres aufgenommen worden, um einer im Gewerbegebiet „Schwenke“ ansässigen Firma die Aufstockung ihres Bürogebäudes planungsrechtlich zu ermöglichen und damit den Betriebsstandort langfristig zu sichern. Der Geltungsbereich liegt südlich angrenzend an die Heerstraße gegenüber der Einmündung „An der Schwenke“. Nach der Vorstellung des aktuellen Bebauungsplanentwurfs stimmte der Ausschuss dem nächsten Schritt zu, die Öffentlichkeit, die Träger öffentlicher Belange sowie die Behörden zu beteiligen, indem die Unterlagen im Internet veröffentlicht und zusätzlich im Rathaus öffentlich ausgelegt werden. Dies kann nach der nun anstehenden Empfehlung durch den Haupt- und Finanzausschuss sowie nach der Beschlussfassung durch den Rat erfolgen. 

„Bau-Turbo“ geht in die Umsetzung: zügiges Baurecht für neue Wohnungen nach einheitlichen Leitvorstellungen

Mit dem Gesetz zur Beschleu­ni­gung des Wohnungs­baus und zur Wohnraum­sicherung hat die Bundesregierung das Baugesetzbuch dahingehend novelliert, dass es Städten und Gemeinden ermöglicht wird, für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum von bisher geltenden Rechtsgrundsätzen unter Bestimmungen abzuweichen. Auf die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans kann dadurch in bestimmten Fällen verzichtet werden. Angesichts der allgemeinen Wohnungsknappheit soll der Wohnungsbau in Deutschland vereinfacht, schneller möglich und kosteneffizienter werden. 

Für die Anwendung des Gesetzes im Stadtgebiet hat die Stadt Meinerzhagen städtebauliche Leitvorstellungen entwickelt. Diese Leitvorstellungen, die im Ausschuss vorgestellt wurden, sollen insbesondere dazu dienen, dass die Anwendung der Neuregelung auf einheitlichen Grundlagen basiert und auf die Wohnsituation in Meinerzhagen zugeschnitten erfolgt. Dabei soll jedes Vorhaben weiterhin als Einzelfall betrachtet und nach einheitlichen Kriterien beurteilt werden. Die Ausschussmitglieder folgten den Vorschlägen der Stadtverwaltung, die damit auch dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung und anschließend dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Bebauungsplan Gartenstraße startet mit der frühzeitigen Beteiligung

Der Bereich rund um die Gartenstraße, den Giedeweg und Höltchen wird vorrangig geprägt durch lange grüne Gärten und Einfamilienhäuser. Zum Erhalt dieser historisch gewachsenen städtebaulichen Strukturen wurde ein Bebauungsplanverfahren angestoßen und bereits ein erster Planungsentwurf erarbeitet. Nun steht der erste von zwei Beteiligungsschritten bevor. Dazu lädt die Verwaltung interessierte Bürgerinnen und Bürger zur Unterrichtung des Planentwurfes am 16. April 2026 ins Rathaus ein. Nähere Informationen folgen in Kürze.

Land NRW stellt Denkmalförderung neu auf – Fördermittel in Höhe von 7.500 Euro für Kleinstmaßnahmen verfügbar

Mit Beginn des Jahres 2026 hat das Land Nordrhein-Westfalen die Denkmalförderung neu aufgestellt, um die Prozesse einfacher, transparenter und digitaler zu gestalten. Im Ausschuss informierte die Verwaltung über die Neuerung und die ebenfalls neu aufgelegte Förderpauschale von 7.500 Euro, die der Stadt Meinerzhagen wie allen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen für Kleinstfördermaßnahmen für 2026 zur Verfügung stehen. Private Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer sind in ihren denkmalbedingten Ausgaben für Fördermittel aus diesem Förderpauschale antragsberechtigt und können sich mit der unteren Denkmalbehörde in Verbindung setzen. 

Alle Unterlagen zur Sitzung sind hier für Sie hinterlegt. 

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