Neuer LEADER- und Kleinprojektaufruf läuft – Ideen für Projekte können bis 31. März eingereicht werden

Ein neuer LEADER- und Kleinprojektaufruf ist gestartet: Bis zum 31. März 2025 haben Vereine, Institutionen, Kommunen sowie Privatpersonen aus den Kommunen Oben an der Volme die Möglichkeit, ihre Anträge für neue LEADER- sowie Kleinprojekte einzureichen. Auch die Meinerzhagenerinnen und Meinerzhagener sind eingeladen, sich daran zu beteiligen. 

Was ist für eine Antragstellung zu beachten? 

Insbesondere müssen die eingereichten Projekte einen Bezug zur Regionalen Entwicklungsstrategie Oben an der Volme haben und damit in ihrer Umsetzung einem der folgenden Handlungsfelder zuzuordnen sein:

  • Generationengerechte Städte und Dörfer
  • Nachhaltige Naherholungs- und Tourismusregion
  • Innovativer, nachhaltiger Wirtschaftsstandort
  • Vielfältige und familienfreundliche Gemeinschaft

Dabei variieren die Fördersätze und Konditionen je nach Art des Projekts: Während die LEADER-Projekte eher umfangreicher sind und einen Fördersatz von bis zu 70 Prozent bei einer maximalen Fördersumme von 250.000 Euro haben, liegt der Fördersatz für Kleinprojekte bei bis zu 80 Prozent bei einer Gesamtsumme von maximal 20.000 Euro. Für Kleinprojekte erfolgt der Aufruf in der Regel einmal im Jahr, während es für größere LEADER-Projekte mehrere Aufrufe pro Jahr gibt. 

Für alle Projekte gilt: Sie müssen uneingeschränkt öffentlich zugänglich bzw. nutzbar sein. Rein vereinsinterne Zwecke wie beispielsweise die Ausstattung von Vereinsheimen oder die Anschaffung von Trainingsmaterial im Rahmen von Kleinprojekten sind demnach nicht mehr förderfähig. 

Wie geht es weiter? 

Ende April wird das regionale Entscheidungsgremium, die Lokale Aktionsgruppe, anhand von objektiven Bewertungskriterien über die Förderwürdigkeit der eingereichten Projekte entscheiden. Bei einem positiven Beschluss kann anschließend der Antrag bei der Bezirksregierung gestellt bzw. der Vertrag mit dem Verein Regionalentwicklung Oben an der Volme e.V. geschlossen werden.Bei den Kleinprojekten gilt: Der Aufruf erfolgt vorbehaltlich der Förderzusage des Ministeriums. 

Hinweise zu den Förderprogrammen sowie Vorlagen für die im Rahmen des Aufrufs einzureichenden Formulare können Sie unter folgenden Links einsehen bzw. herunterladen:

Bei Fragen rund um Verfahren und Förderfähigkeit einer Projektidee stehen Ihnen Friederike Bönnen und Susanne Neumann, Regionalmanagement Oben an der Volme, unter der Telefonnummer 02359 / 661 444 sowie per E-Mail an leader@obenandervolme.de zur Seite.

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