Anliegen A-Z
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Laura-Jasmin
Hartschwager
FD50
Montag
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Dienstag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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Georg
Downar
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Olesja
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Anja
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Marit
Glöckner
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Wohngeld
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum.
Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder oder als Lastenzuschuss für Bewohner eines Eigenheimes/einer Eigentumswohnung.
Unerheblich für die Gewährung eines Zuschusses ist, ob der Wohnraum in einem Altbau oder Neubau liegt und ob er öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder freifinanziert ist. Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.
Wohngeld kann grundsätzlich frühestens vom Ersten des Monats an bewilligt werden,
in dem der Antrag gestellt worden und bei der Wohngeldstelle eingegangen ist.
Informationen und Antragsvordrucke zum Wohngeld und einen Wohngeldrechner (mit Online-Antragsfunktion) finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen unter folgenden Links:
Falls ein Antrag online gestellt wird, werden die Daten über eine sichere Verbindung an die zuständige Wohngeldstelle weitergeleitet. Die anschließende Bearbeitung des Antrags erfolgt dann seitens der zuständigen Stellen per Post, E-Mail oder Telefon.