Anliegen A-Z
Wohnberechtigungsschein
Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) können Sie eine Wohnung beziehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wird. Der Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins ist von der Einkommenshöhe abhängig. Einen Antrag können Sie beim Märkischen Kreis stellen, der für die Erteilung des Wohnberechtigungsscheins zuständig ist.