Anliegen A-Z

Wehrdienst

Im Jahr 2011 wurde die Wehrpflicht ausgesetzt. Nach § 58c des Soldatengesetzes übermittelt die Meldebehörde der Stadt Meinerzhagen dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März Vor- und Familiennamen sowie die aktuelle Anschrift zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die jeweils im nächsten Jahr volljährig werden. Diese Daten dürfen nur zur Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften verwendet werden.

Nach § 58 Absatz 1 Satz 2 Soldatengesetz werden die Daten nicht übermittelt, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes widersprochen haben. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist schriftlich beim Bürgerbüro der Stadt Meinerzhagen einzulegen. Die Erklärung kann auch persönlich beim Bürgerbüro abgegeben werden.

IhreAnsprechperson

Frau Gundula Klotz

(02354) 77-224