Anliegen A-Z

Vollstreckung

Beitreibung fälliger städtischer Einnahmen durch die Stadtkasse der Stadt Meinerzhagen und Forderungen anderer öffentlich-rechtlicher Gläubiger im Rahmen der Amtshilfe. Dazu zählen eigene Ansprüche der Stadt, aber auch fremde Forderungen, die im Rahmen der Amtshilfe für andere Städte und Kreise oder im Wege der zugewiesenen Vollstreckung z.B. für SIHK, Handwerkskammer etc. einzuziehen sind. Geldforderungen, die öffentlich-rechtlicher Natur sind, werden nach den Bestimmungen des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vollstreckt. Der Vollstreckung geht in der Regel eine Mahnung voraus.
Die Beitreibung von Geldforderungen wird von dem Vollziehungsbeamten der Stadt vorgenommen.  Dem Schuldner gegenüber wird der Vollziehungsbeamte zur Zwangsvollstreckung durch schriftlichen Auftrag der Vollstreckungsbehörde ermächtigt. Er führt einen behördlichen Ausweis bei sich, den er auf Verlangen vorzuzeigen hat.
Zur Abwendung der Pfändung nimmt der Vollziehungsbeamte Bargeld oder Schecks gegen Quittung entgegen.

Vollstreckt werden kann durch:

Pfändungstätigkeit des Vollziehungsbeamten –u.a. Sachpfändungen beweglicher, körperlicher Gegenstände und Forderungspfändungen.

Deshalb zahlen Sie fristgemäß oder sprechen Sie rechtzeitig, vor Einleitung der Zwangsvollstreckung, mit dem zuständigen Fachamt, wenn Sie in Zahlungsschwierigkeiten sind. Sie ersparen sich und uns Unannehmlichkeiten und weitere Kosten durch die sonst erforderliche Vollstreckung.

Die Telefonnummer des zuständigen Sachbearbeiters ist den hinterlegten Zahlungsaufforderungen zu entnehmen.

 

IhreAnsprechpersonen

Herr Kai Brauer

(02354) 77-128

Frau Christina Hahn

(02354) 77-226

Frau Silke Müller

(02354) 77-126