Anliegen A-Z
Verkaufsverpackungen (Grüner Punkt)
Der "Grüne Punkt" sowie das "DSI-Logo" auf den Verkaufsverpackungen bedeuten: Hersteller oder Handel beteiligen sich finanziell am Recycling der Verpackung.
Diese Verpackungen gehören nach Gebrauch in die "gelbe Tonne" des Dualen Systems.
Dies sind beispielsweise:
- Konserven- und Getränkedosen,
- Verschlüsse,
- Aluminiumdeckel, -schalen und -folien,
- Kunststoffflaschen von Spül-, Wasch- und Körperpflegemitteln,
- Becher von Milchprodukten oder Margarine,
- Tragetaschen,
- Beutel,
- Einwickelfolie,
- Schaumstoffe wie Obst- und Gemüsebehälter,
- Verbundstoffe wie Saft- und Milchkartons,
- Gefrierverpackungen,
- Vakuumverpackungen.
Nicht zu den Verkaufsverpackungen, sondern
zum Restmüll gehören:
- stark verschmutzte Verpackungen (z.B. Fischkonserven), Babywindeln usw.
zum Sperrmüll gehören:
- Gießkannen, Blumenkästen, Kunststoffspielzeug, etc.
zum Papier gehören:
- nicht beschmutztes Papier und Pappe, auch wenn der "Grüne Punkt" aufgedruckt ist. Dies gehört nach wie vor in die grüne Tonne für Papier.
Die Papiertonne sowie die "gelbe Tonne" müssen am Abfuhrtag eigenständig vom Hauseigentümer oder seinen Mietern bis spätestens 6.00 Uhr an die Straße gestellt werden (auf geraden Untergrund).
Dabei ist darauf zu achten, dass die Aufnahmelasche des Papierbehälters bzw. der "gelben Tonne" zur Straße zeigt. Nur so kann eine reibungslose Abfuhr gewährleistet werden.
Alle Abfallbehälter sind nach ihrer Leerung umgehend an den Standplatz zurück zu transportieren.