Anliegen A-Z

Vergnügungssteuer

Der Besteuerung unterliegen die im Gebiet der Stadt Meinerzhagen veranstalteten nachfolgenden Vergnügungen (Veranstaltungen):

  1. Tanzveranstaltungen gewerblicher Art
  2. Striptease-Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art
  3. Vorführung von pornografischen und ähnlichen Filmen oder Bildern – auch in Kabinen,
  4. Sex- und Erotikmessen
  5. Ausspielung von Geld oder Gegenständen in Spielklubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen
  6. Das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten in
    • Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen,
    • Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen  Räumen sowie an anderen für jeden zugänglichen Orten.

Die Besteuerung der einzelnen Vergnügungen erfolgt nach den Maßgaben der ab dem 01.01.2017 gültigen Vergnügungssteuersatzung, die in der Rubrik „ Rechtsgrundlagen“  zu finden sind.

Jede steuerpflichtige Veranstaltung ist anzumelden. Hierfür sollten zur Vereinfachung die unten stehenden Formulare genutzt werden. Die Anmeldung ist bei der Stadt Meinerzhagen  -Steuern-Oststrasse 5 einzureichen. Bei der Aufstellung von Geldspielgeräten ist jede Änderung hinsichtlich Art und Anzahl der Apparate umgehend der Steuerabteilung mitzuteilen. Auch hierfür stehen Formulare bereit.

Möchten Sie die Vergnügungssteuer  bequem von Ihrem Konto abbuchen  lassen? Dann finden Sie hier das Formular dazu.

 

IhreAnsprechpersonen

Frau Saksak

(02354) 77-194

Herr Marc Deuschle

(02354) 77-127

Herr Niklas Kiekbusch

(02354) 77-124