Anliegen A-Z
- Anschrift
- 001Bahnhofstr. 9 - 1558540Meinerzhagen
Nurdan
Öcal
Standard
Montag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00*
Mittwoch
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Donnerstag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:30
Freitag
08:00 - 12:30
Freitext
*außer Fachdienst Soziales
- Anschrift
- 001Bahnhofstr. 9 - 1558540Meinerzhagen
- Telefon
- (02354) 77-136
- Fax
- (02354) 77-220
- n.oecal@meinerzhagen.de
Thomas
Schwan
- Anschrift
- 001Bahnhofstraße 1358540Meinerzhagen
- Telefon
- (02354) 77-133
- Fax
- (02354) 77-540
- t.schwan@meinerzhagen.de
Nurdan
Öcal
Standard
Montag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Dienstag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00*
Mittwoch
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Donnerstag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:30
Freitag
08:00 - 12:30
Freitext
*außer Fachdienst Soziales
- Anschrift
- 001Bahnhofstr. 9 - 1558540Meinerzhagen
- Telefon
- (02354) 77-136
- Fax
- (02354) 77-220
- n.oecal@meinerzhagen.de
Sina
Aydin
- Anschrift
- 001Bahnhofstraße 1358540Meinerzhagen
- Telefon
- (02354) 77-137
- Fax
- (02354) 77-540
- s.aydin@meinerzhagen.de
Urkundenanforderung
Das Standesamt Meinerzhagen stellt folgende Personenstandsurkunden aus, wenn der Beurkundungsfall auf dem Gebiet der Stadt Meinerzhagen erfolgt ist:
- Geburtsurkunde (deutsch/mehrsprachig oder beglaubigte Abschriften aus dem Geburtsregister)
- Eheurkunde (deutsch/mehrsprachig oder beglaubigte Abschriften aus dem Eheregister)
- Sterbeurkunde (deutsch/mehrsprachig oder beglaubigte Abschriften aus dem Sterberegister)
- Lebenspartnerschaftsurkunde
Seit dem 01.01.2009 werden die standesamtlichen Personenstandsbücher nach Ablauf bestimmter Fristen an das Stadtarchiv abgegeben. Diese Fristen betragen für Geburten 110 Jahre, für Eheschließungen 80 Jahre und für Sterbefälle 30 Jahre.
Sollten Sie Urkunden aus diesen Zeiträumen benötigen, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv Meinerzhagen.
Wichtig!
Bitte beachten Sie, dass Urkunden nur an berechtigte Personen ausgehändigt werden dürfen (Datenschutz). Bei schriftlichen Anfrage ist dem Brief/der Email eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses oder ein Nachweis des berechtigen Interesses beizufügen, bei persönlicher Abholung der Urkunde legen Sie bitte Ihren gültigen Ausweis vor.
Falls Sie persönlich verhindert sind, geben Sie der Person, die die Urkunde für Sie abholen soll, Ihren Ausweis oder eine Vollmacht mit.
Sie können die Urkunden auch online beantragen.
Sollten Sie nicht wissen, welche Art von Urkunde Sie benötigen, wenden Sie sich bitte persönlich, telefonisch oder per Email an das Standesamt.
| Preise |
Ausstellen einer Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde | 10 Euro |
Ausstellen einer beglaubigten Abschrift oder eines beglaubigten | 10 Euro |
Zusatzkosten für jede weitere Urkunde aus demselben Register, wenn diese gleichzeitig beantragt wird | 5 Euro |
Erteilen einer Auskunft aus einem Personenstandsbuch | 6 Euro |
Achtung: Sollten Sie die Urkunde über die Internet-Seite eines externen Anbieters anfordern, werden Ihnen von diesem zusätzliche und im Einzelnen sogar erhebliche Kosten auferlegt. Es handelt sich hierbei nicht um ein Service-Angebot der Standesämter. Bitte beantragen Sie die Urkunden daher immer nur über die Homepage der jeweiligen Stadt des zuständigen Standesamtes und dem dort angegliederten Serviceportal.
Beantragen Sie Ihre Urkunden hier online.