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Untersuchungsberechtigungsschein

Jugendliche, die vor Vollendung des. 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, erhalten einen Untersuchungsberechtigungsschein. Die Arztwahl ist frei.

Ab dem 18. Lebensjahr wird der Untersuchungsberechtigungsschein nicht mehr benötigt.
Die Abrechnung erfolgt hier über die Krankenkassenversichertenkarte.

IhreAnsprechpersonen

Frau Gundula Klotz

(02354) 77-224

Frau Josefine Pestka

(02354) 77-223

Frau Astrid Schneider

(02354) 77-225