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Steuer-ID / Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale
Seit dem 1. Januar 2013 ersetzen Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) die frühere Lohnsteuerkarte. Die ELStAM enthalten die bekannten Angaben, die zuvor auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen waren. Dazu gehören Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Freibetrag und das Kirchensteuerabzugsmerkmal. Das neue System erleichtert das Lohnsteuerabzugsverfahren für alle Beteiligten: Beim Arbeitgeber beispielsweise werden steuerlich bedeutsame Änderungen nach ihrer Eintragung im Melderegister (zum Beispiel Heirat, Geburt eines Kindes, Kirchenein- oder Kirchenaustritt) automatisch für Ihren Lohnsteuerabzug berücksichtigt.
Einsicht in die Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
Ihre aktuellen ELStAM werden in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen. Sie haben außerdem jederzeit die Möglichkeit, Ihre aktuellen ELStAM im ElsterOnline-Portal einzusehen. Dazu ist eine Registrierung mit der steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr.) notwendig, die nach der Abschaffung der Karton-Lohnsteuerkarte das bisherige Lohnsteuerverfahren vereinfacht und bürgerfreundlicher gestaltet. Bei Ehegatten/Lebenspartnern muss jeder Ehegatte/Lebenspartner ein eigenes Zertifikat erzeugen. Ihre persönliche elfstellige Identifikationsnummer (ID-Nr.) für steuerliche Zwecke wird Ihnen vom Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt und zugestellt. Diese ändert sich bei Umzug oder Heirat nicht, sondern bleibt Ihnen lebenslang spezifisch zugeordnet.
Nach Erhalt des Schreibens vom Bundeszentralamt werden Sie gebeten, die Richtigkeit Ihrer Daten zu kontrollieren. Diese umfassen: Titel und/oder Familienname, Ehename, Lebenspartnerschaftsname, Geburtsname, Vorname(n), Geschlecht, vollständige Adresse, Geburtstag und -ort, Geburtsstaat (bei Geburt im Ausland). Bei Abweichungen wenden Sie sich bitte an Ihr Bürgerbüro.
Aufbewahrung des Schreibens über die Identifikationsnummer vom Bundeszentralamt für Steuern:
Auch wenn Sie die ID-Nr. aufgrund Ihrer steuerlichen Verhältnisse zurzeit nicht benötigen sollten, bewahren Sie dieses Schreiben bitte auf. Die ID-Nr. ist für eine künftige Besteuerung für Sie von zentraler Bedeutung (z.B. bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses oder der Beantragung Ihrer Rente).
Sollten Sie Ihre Identifikationsnummer nicht erhalten oder verloren haben, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro der Stadt Meinerzhagen unter der Telefonnummer: 02354/77-222 oder sprechen Sie zu unseren Öffnungszeiten mit ihrem Ausweis oder Pass persönlich vor.
Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale sind ab sofort dem Finanzamt bekannt zu geben.
Bei diesbezüglichen Anträgen und weitergehenden Fragen ist das Finanzamt Lüdenscheid unter der Rufnummer (02351) 155-0 Ihr Ansprechpartner.
Öffnungszeiten:
Mo. - Do. | 08.30 - 12.00 Uhr |
Do. | 13.30 - 15.00 Uhr |
Antragsformulare erhalten Sie auch im Bürgerbüro der Stadt Meinerzhagen.
Allgemeine Informationen:
Allgemeine Informationen zur ID-Nr. erhalten Sie im Internet unter: <link http: www.bzst.de external-link-new-window external link in new>www.bzst.de
Weiterführende Fragen zur Identifikationsnummer:
beantwortet Ihnen gerne das Bundeszentralamt für Steuern (53225 Bonn - An der Küppe 1) unter der Rufnummer: (0228) 406-1240 (Mo. - Fr. von 8.00 - 16.00 Uhr).
Sie können sich auch direkt an das Finanzamt Lüdenscheid unter der Rufnummer (02351) 155-0 wenden. Öffnungszeiten des Bürgerbüros des Finanzamtes:
Mo. - Mi. | 08.30 - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 07.00 - 17.00 Uhr |
Freitag | geschlossen |
oder unter <link http: www.finanzamt-luedenscheid.de external-link-new-window external link in new>www.finanzamt-luedenscheid.de