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Sterbefallanzeige

Im Fall des Todes eines Familienmitgliedes oder eines nahestehenden Menschen muss dessen Sterbefallanzeige bis zum dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Dies erfolgt beim Standesamt des Sterbeortes. In der Regel übernimmt der Bestatter diesen Vorgang.

Für eine Sterbefallanzeige bringen Sie bitte die Todesbescheinigung des Arztes mit. Welche weitere Unterlagen Sie im Einzelfall benötigen, erfragen Sie bitte vorab telefonisch im Bürgerbüro.

IhreAnsprechpersonen

Frau Nurdan Öcal

(02354) 77-136

Frau Sina Aydin

(02354) 77-137