Anliegen A-Z

Stellplatzablösung

Bauherren sind verpflichtet, in Verbindung mit der Neuerrichtung von Gebäuden eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen zu schaffen. Ist dies nicht möglich, sieht die Bauordnung die Möglichkeit einer Ablösung von der Stellplatzpflicht vor.
Die Ablösung erfolgt durch Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt Meinerzhagen.
Die Höhe dieses Geldbetrages ist in der Stellplatzablösesatzung der Stadt Meinerzhagen festgelegt.
 

IhreAnsprechperson

Frau Claudia Busch

(02354) 77-265