Anliegen A-Z

Schülerbeförderungskosten

Anspruchsvoraussetzungen auf Übernahme von Schülerfahrkosten
Die Stadt Meinerzhagen als Schulträger ist durch die Schülerfahrkostenverordnung
(SchfkVO) des Landes Nordrhein-Westfalen verpflichtet auf Antrag, unter bestimmten
Vorraussetzungen, die Kosten für den Transport von Schüler/innen zu ihrer Schule zu
übernehmen.
Dies geschieht in der Regel durch die Ausgabe von Deutschlantickets des öffentlichen
Personennahverkehrs. In besonderen Fällen ist es auch möglich, in gewissem Umfang für
die Beförderung mit Privatfahrzeugen (auch in Form von Fahrgemeinschaften) eine
Wegstreckenentschädigung (Kilometergeld) zu erstatten, wenn die Benutzung eines
öffentlichen Verkehrsmittels unmöglich oder unzweckmäßig ist.


Anspruchsvoraussetzungen:
Laut Schülerfahrkostenverordnung besteht u. a. ein Anspruch auf Übernahme der
Fahrkosten, wenn die Wegstrecke zur nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform


in der Primarstufe (Grundschule) mehr als 2 km
in der Sekundarstufe 1 (ab der 5. Klasse) mehr als 3,5 km beträgt.


Dabei ist zu beachten, dass stets von der nächstgelegenen Schule der gewählten
Schulform auszugehen ist, auch wenn eine weiter entfernte Schule besucht wird.
Für die Ermittlung der Wegstrecke zur nächstgelegenen Schule ist der kürzeste zumutbare
Fußweg zugrunde zu legen. Dieser kann unter Umständen von der ansonsten üblichen
PKW-Fahrstrecke abweichen.


Falls Ihr Kind eine andere als die nächstgelegene Schule der gewählten Schulform
besucht, besteht dennoch ein Anspruch auf anteilige Fahrkostenübernahme, wenn auch
bei Besuch der näher gelegenen Schule aufgrund der Entfernung (siehe oben) Anspruch
auf Übernahme der Schülerfahrkosten gegeben wäre. In diesem Fall werden von der
Stadt Meinerzhagen die Kosten übernommen, die beim Besuch der nächstgelegenen
Schule entstehen würden. Werden die o. g. Entfernungsgrenzen nicht erreicht, besteht
kein Anspruch auf ein Deutschlandticket.


Eine Ausnahme hiervon ist nur möglich, wenn das betroffene Kind wegen einer nicht nur
vorübergehenden Behinderung nicht in der Lage ist, den Schulweg zurückzulegen. Eine
nicht nur vorübergehende Behinderung liegt vor, wenn die Dauer der Beeinträchtigung
einen Zeitraum von 8 Wochen übersteigt. In einem solchen Fall ist die Vorlage eines
ärztlichen Attestes erforderlich, das Aufschluss über Dauer und Umfang der Behinderung
gibt.


Auch muss daraus ersichtlich sein, dass die Benutzung eines Verkehrsmittels zwingend
geboten ist. Sollte die Behinderung über ein Schuljahr hinausgehen, oder ist die
Behinderung dauerhaft, so ist für jedes Schuljahr erneut ein ärztliches Attest vorzulegen,
da ansonsten davon ausgegangen werden muss, dass ein Deutschlandticket nicht mehr
benötigt wird.

Verfahren:
Wenn Ihr Kind eine der v. g. Voraussetzungen erfüllt, und Sie einen entsprechenden
Antrag stellen möchten, können Sie das beigefügte Antragsformular verwenden. Bitte
beantworten Sie die im Formular enthaltenen Fragen vollständig, da Ihr Antrag sonst nicht
bearbeitet werden kann!


Der Antrag wird vom Sekretariat der Schule entgegengenommen.
Die Prüfung des Antrages erfolgt durch den Fachdienst Bildung, Sport und Kultur der Stadt
Meinerzhagen. Sofern Ihrem Antrag stattgegeben wird, wird das Deutschlandticket zu
Beginn des Schuljahres/oder nach späterer Antragstellung im Sekretariat der Schule
ausgegeben.
Andernfalls erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.


Weiterhin ist zu beachten, dass eventuelle Umzüge sofort dem Sekretariat/der Stadt
bekannt zu geben sind. Dadurch ungültig gewordene Deutschlandtickets sind umgehend
im Sekretariat abzugeben. Bei nicht fristgerechter Rückgabe können die der Stadt
Meinerzhagen dadurch entstandenen Kosten von Ihnen zurückgefordert werden!!! Sollten
sich künftig Änderungen beim Fahrweg ergeben, ist ein Neuantrag zu stellen.
Die entsprechenden neuen Deutschlandtickets werden nach Prüfung des Anspruchs
bestellt und über das Schulsekretariat ausgehändigt.


Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Schülerfahrtkosten haben, wenden Sie sich bitte an
den Fachbereich Bildung der Stadt Meinerzhagen, Frau Mierau, Tel. 02354/77-241.


Hinweis:
Die Schülerfahrkosten werden nach den Bestimmungen der Schülerfahrkostenverordnung
von der Stadt Meinerzhagen als Schulträger für den Zeitraum eines Schuljahres bewilligt.
Das für Sie zuständige Verkehrsunternehmen speichert von Ihnen personenbezogene
Daten zur Abwicklung dieser Fahrkartenbearbeitung. Der Umfang der gespeicherten
Daten entspricht im Wesentlichen den von Ihnen gemachten Angaben. Gemäß
BUNDESDATENSCHUTZGESETZ werden diese Daten nur dem zur jeweiligen
Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck genutzt.

IhreAnsprechperson

Frau Lina Mierau

(02354) 77-142