Anliegen A-Z

Rundfunkgebühren (GEZ)

Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht

Eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht erfolgt auf Antrag durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (früher GEZ). Sie können diesen Antrag mit Ihrem Schwerbehindertenausweis oder einem Bewilligungsbescheid (z. B. über den Bezug von Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II) beim Bürgerbüro der Stadt Meinerzhagen zwecks Beglaubigung vorlegen. Der Antrag wird auf Ihren Wunsch weitergeleitet.

Weitere Informationen und Befreiungsanträge finden Sie unter 

https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_oder_ermaessigung_beantragen/index_ger.html

Befreiungsanträge erhalten Sie auch im Bürgerbüro der Stadt Meinerzhagen.

IhreAnsprechpersonen

Frau Gundula Klotz

(02354) 77-224

Frau Josefine Pestka

(02354) 77-223

Frau Astrid Schneider

(02354) 77-225