Anliegen A-Z
- Anschrift
- 001Bahnhofstr. 9 - 1558540Meinerzhagen
Gundula
Klotz
- Anschrift
- 001Bahnhofstraße 1558540Meinerzhagen
- Telefon
- (02354) 77-224
- Fax
- (02354) 77-230
- g.klotz@meinerzhagen.de
Josefine
Pestka
Buergerbüro
Montag
07:30 - 13:00 und 14:00 - 16:30
Dienstag
07:30 - 13:00 und 14:00 - 16:00
Mittwoch
07:30 - 13:00 und 14:00 - 16:00
Donnerstag
07:30 - 13:00 und 14:00 - 17:30
Freitag
07:30 - 13:00
Freitext
Jeden 1. Samstag im Monat von 10:00 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Bahnhofstraße 1558540Meinerzhagen
- Telefon
- (02354) 77-223
- Fax
- (02354) 77-230
- j.pestka@meinerzhagen.de
Astrid
Schneider
- Anschrift
- 001Bahnhofstraße 1358540Meinerzhagen
- Telefon
- (02354) 77-225
- Fax
- (02354) 77-230
- a.schneider@meinerzhagen.de
Reisepass
Beantragung eines Reisepasses (ePass)
Seit dem 01.11.2007 werden für elektronische Reisepässe der zweiten Generation zusätzlich Fingerabdrücke gespeichert. Die Gültigkeit des Passes beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre. Zur Beantragung eines neuen Reisepasses ist ein persönliches Erscheinen zwingend erforderlich.
Durch den Einsatz eines neuen Verfahrens wurde die Bearbeitungszeit für Ausweisdokumente deutlich reduziert. Die Bundesdruckerei in Berlin produziert die Pässe in ca. 3-4 Wochen. Im Einzelfall kann es auch länger dauern, die Stadt Meinerzhagen hat hierauf allerdings keinen Einfluss.
Aktuell beträgt die Bearbeitungszeit für die Reisepässe bei der Bundesdruckerei 8 - 9 Wochen.
Beantragung eines Expresspasses oder vorläufigen Reisepasses
Es gibt auch die Möglichkeit, einen Expresspass zu bestellen. Bei einer Bestellung vor 11 Uhr ist der Pass bereits nach 3 – 4 Werktagen abholbereit. Vielflieger können – gegen eine Zusatzgebühr – weiterhin einen 48-Seiten-Pass nutzen. Sollte die sofortige Ausstellung eines Reisepasses nötig sein, da ein Expresspass nicht mehr rechtzeitig ausgestellt würde, so kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Dieser ist ein Jahr gültig und wird im Bürgerbüro ausgestellt. Für eine Einreise in die USA kann der vorläufige Reisepass nur in Verbindung mit einem Visum genutzt werden.
Minderjährige Passbewerber
Der Reisepass kann bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahres beantragt werden, dann muss jedoch das Einverständnis der Personensorgeberechtigten vorliegen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine schriftliche Einverständniserklärung des weiteren Personensorgeberechtigten und sein Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Obliegt das Sorgerecht nur einem Elternteil, ist hierüber eine entsprechender Nachweis (Gerichtsbeschluss oder Negativbescheinigung) zu erbringen.
Art | Gebühr | |
---|---|---|
ab 24. Lebensjahr | 70,00€ | |
unter 24. Lebensjahr | 37,50€ | |
48-Seiten-Pass | zusätzlich | 22,00€ |
Expresspass | zusätzlich | 32,00€ |
Änderung im Reisepass | 6,00€ | |
Vorläufiger Reisepass | 26,00€ |
Für die Beantragung eines ePasses benötigen Sie:
- Ihren alten Reisepass (auch wenn er ungültig ist) und/oder
- Ihren Kinderreisepass und/oder
- Ihren Personalausweis
- ein biometrisches Lichtbild
- die Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde.
Soweit vorhanden, legen Sie bitte auch Ihre Einbürgerungsurkunde, Ihren Vertriebenenausweis oder die Spätaussiedlerbescheinigung und den Nachweis über eine Namensänderung vor.