Anliegen A-Z
- Anschrift
- 001Bahnhofstr. 9 - 1558540Meinerzhagen
Bettina
Bräucker
- Anschrift
- 001Bahnhofstraße 1158540Meinerzhagen
- Telefon
- (02354) 77-155
- Fax
- (02354) 77-220
- b.braeucker@meinerzhagen.de
Alexa
Cormann-Rogl
- Anschrift
- 001Bahnhofstraße 1158540Meinerzhagen
- Telefon
- (02354) 77-252
- Fax
- (02354) 77-220
- a.cormann-rogl@meinerzhagen.de
Przemyslaw
Gwizdz
- Anschrift
- 001Bahnhofstraße 1158540Meinerzhagen
- Telefon
- (02354) 77-159
- Fax
- (02354) 77-220
- p.gwizdz@meinerzhagen.de
Martina
Kajkus
FD50
Montag
08:00 - 12:00
Dienstag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Mittwoch
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Donnerstag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:30
Freitag
08:00 - 12:30
- Anschrift
- 001Bahnhofstraße 1158540Meinerzhagen
- Telefon
- (02354) 77-158
- Fax
- (02354) 77-220
- m.kajkus@meinerzhagen.de
Sina
Nelleskamp
- Anschrift
- 001Bahnhofstraße 1158540Meinerzhagen
- Telefon
- (02354) 77-151
- Fax
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- si.nelleskamp@meinerzhagen.de
Pflege (ambulant und stationär)
Heimpflege
Wenn Pflege durch Angehörige oder ambulante Pflegedienste nicht mehr sicherzustellen ist, kann die Aufnahme in einem Pflegeheim unter Umständen erforderlich werden. Falls die Heimkosten nicht aus eigenen Mitteln (Einkommen, Pflegewohngeld, Pflegekassenleistung) gedeckt werden können, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Gewährung von Hilfe in Einrichtungen zu stellen. Dieser Antrag kann im örtlichen Sozialamt gestellt werden; die Bearbeitung des Antrags erfolgt beim Sozialamt des Märkischen Kreises in Altena.
Dabei ist folgendes zu beachten:
- Sozialhilfe kann nicht für die Vergangenheit erbracht werden. Aus diesem Grund ist es erforderlich, das Sozialamt spätestens am Tag der Heimaufnahme über einen möglichen Hilfebedarf zu informieren.
- Eine Kostenzusage wird erst dann erteilt, wenn eine Heimaufnahme tatsächlich erfolgt ist.
- Sozialhilfe kann nur gewährt werden, wenn die Notwendigkeit der vollstationären Pflege von der Pflegekasse bestätigt wird (Heimnotwendigkeitsbescheinigung). Setzen Sie sich daher vor Heimaufnahme mit der zuständigen Pflegekasse in Verbindung.
- Sozialhilfe wird nur gewährt, wenn der aktuell geltende Vermögensfreibetrag nicht überschritten wird.
Weitere Auskünfte erhalten Sie hier:
Heimpflege und häusliche Pflege
Märkischer Kreis
Kreishaus II Altena
Bismarckstraße 17
58762 Altena
Telefon: (02352) 966-60, Fax: (02352) 966-7165
Einen Überblick über freie Heimplätze bietet Ihnen der Pflegeatlas des Märkischen Kreises.
Auch die Pflegeberatung steht Ihnen für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
Weitere unabhängige Beratungsangebote finden Sie unter:
- aktuelle Einkommensnachweise (Rentenbescheide etc.)
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Vermögensnachweise (Sparbücher, Sparbriefe, Bargeld etc.)
- Policen von Lebens- und Sterbeversicherungen, sowie Bestätigung des aktuellen Rückkaufswertes
- Mietbescheinigung
- Kopie des Personalausweises
- Kopie des Schwerbehindertenausweises
- Vollmacht bzw. Betreuungsurkunde (falls gewünscht)
- Name und Anschrift der Krankenkasse, sowie die Krankenversicherungsnummer
- Heimnotwendigkeitsbescheinigung (erhältlich bei der Pflegekasse)
- Pflegekassenbescheid für die vollstationäre Pflege (nach Heimaufnahme)