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Gundula
Klotz
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Josefine
Pestka
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Personalausweis
Beantragung eines Personalausweises
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen gültigen Personalausweis besitzen, es sei denn, sie haben einen gültigen Reisepass. Die Gültigkeit des Personalausweises beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit 6 Jahre. Seit 2010 wird er im praktischen Scheckkartenformat ausgegeben und bietet drei neue Funktionen gegenüber älteren Modellen:
Hoheitliches Ausweisen mit der Biometriefunktion
Damit der Personalausweis als sicheres Identitätsdokument eingesetzt werden kann, enthält er biometrische Merkmale, die für behördliche Kontrollen an Grenzen und im Inland zur Identitätsfeststellung verwendet werden. Wie beim Reisepass kann der im Personalausweis enthaltene Chip neben den in der maschinenlesbaren Zone abgedruckten persönlichen Daten und dem Passbild auch Fingerabdrücke als biometrisches Merkmal speichern.
Elektronisches Ausweisen mit der eID-Funktion
Die neue eID-Funktion ermöglicht es Ihnen, sich im Internet überall und jederzeit auszuweisen, wo Dienste personalisiert – also speziell für den einzelnen Nutzer – angeboten werden. Solche Dienste können zukünftig Services von Online-Shops, Banken, Versicherungen oder Dienste von Behörden sein, so dass Sie über das Internet Versicherungen werden abschließen oder Behördengänge bequem mit Ihrem Personalausweis von zu Hause aus erledigen können.
PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst
Bürger und Bürgerinnen der Stadt Meinerzhagen, die die Online Ausweisfunktion nutzen möchten, Ihren Online Ausweis noch nicht aktiviert, Ihre Pin vergessen oder Ihren Pin Brief verlegt haben, können dies innerhalb weniger Minuten im Bürgeramt erledigen.
Unterschriftsfunktion
Die Unterschriftsfunktion, auch Signaturfunktion genannt, dient dazu, digital vorliegende Verträge oder Urkunden rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Gleiches gilt für Erklärungen und Anträge gegenüber Behörden, die zur Rechtsverbindlichkeit schriftlich erfolgen müssen. Der neue Personalausweis ist für die Nutzung der digitalen Unterschrift vorbereitet. Um diese Funktion nutzen zu können, müssen Sie bei einem zugelassenen Signaturanbieter ein Signaturzertifikat erwerben und auf Ihren Ausweis laden. Eine Liste dieser Anbieter finden Sie im Internet auf der Seite der Bundesnetzagentur.
Bearbeitungsdauer
Durch den Einsatz eines neuen Verfahrens wurde die Bearbeitungszeit für Ausweisdokumente deutlich reduziert. Die Bundesdruckerei in Berlin produziert die Ausweise in ca. 2-3 Wochen. Im Einzelfall kann es länger dauern, wobei die Stadt Meinerzhagen hierauf keinen Einfluss hat.
Wenn sie den neuen Personalausweis abholen, müssen sie den alten Ausweis mitbringen.
Antragsstellung von Minderjährigen
Der Personalausweis kann auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres beantragt werden, dann muss jedoch das Einverständnis der Personensorgeberechtigten vorliegen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine schriftliche Einverständniserklärung des weiteren Personensorgeberechtigten und sein Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Obliegt das Sorgerecht nur einem Elternteil, ist hierüber eine entsprechender Nachweis (Gerichtsbeschluss oder Negativbescheinigung) zu erbringen.
Was tun bei Verlust oder Diebstahl?
Wenden Sie sich am besten an Ihr Bürgeramt und die dortige Personalausweisbehörde. Dort werden Sie nach Ihrem Namen, Geburtsdatum und dem Sperrkennwort gefragt. So kann niemand außer Ihnen Ihren Ausweis sperren lassen. Das Sperrkennwort geht Ihnen postalisch mit dem PIN-Brief zu.
Sie können die eID-Funktion aber auch telefonisch über die Hotline (0180) 133 33 33 (3,9 ct/Minute aus dem deutschen Festnetz, aus dem Mobilfunknetz maximal 42 ct/Minute, auch aus dem Ausland erreichbar) sperren lassen.
Sollten Sie die Unterschriftsfunktion nutzen, müssen Sie den Verlust sofort bei Ihrem Signaturanbieter melden und die Funktion sperren lassen. Bitte beachten Sie: Dies erfolgt nicht automatisch, wenn Sie den Verlust Ihres Dokumentes der Personalausweisbehörde melden. Sie müssen sich zusätzlich unverzüglich an Ihren Signaturanbieter wenden.
Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises und Gebühren
Sollte sofort ein Personalausweis benötigt werden, so kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Dieser hat maximal eine Gültigkeit von 3 Monaten. Vorläufige Personalausweise sind bei der Abholung der neuen Personalausweise abzugeben.
Art des Personalausweises | Gebühren |
---|---|
Personalausweis für Personen ab 24 Jahren | 37,00 € |
Personalausweis für Personen unter 24 Jahren | 22,80 € |
vorläufiger Personalausweis | 10,00 € |
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. Bitte bringen Sie
- Ihren alten Personalausweis (auch wenn er ungültig ist) und/oder
- Ihren Kinderreisepass / Kinderausweis und/oder
- Ihren Reisepass
- die Geburtsurkunde
- ein biometrisches Lichtbild
Soweit vorhanden, legen Sie bitte auch Ihre Einbürgerungsurkunde, Ihren Vertriebenenausweis oder die Spätaussiedlerbescheinigung und den Nachweis über eine Namensänderung vor.
Datensicherheit, Datenschutz und weiterführende Informationen
Nähere Informationen rund um den Personalausweis erhalten Sie unter
www.personalausweisportal.de
Bei Fragen zur Sicherheit oder zum Schutz Ihrer persönlichen Daten finden Sie weitere Informationen im Internet:
www.personalausweisportal.de
www.personalausweisportal.de/datenschutz
Hintergrundinformationen zum sicheren Umgang im Internetfinden Sie auf den Internetseiten des BSI unter
www.bsi-fuer-buerger.de
www.bsi.bund.de