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Ortsrecht

Das Ortsrecht umfasst die Sammlung von ortsrechtlichen Vorschriften. Die Stadt Meinerzhagen kann ihre Angelegenheiten durch Satzungen regeln, sofern Gesetze nichts anderes bestimmen. Für die Bürgerinnen und Bürger sind daraus zahlreiche Bestimmungen ersichtlich. Dazu gehören beispielsweise die an die Stadt Meinerzhagen zu entrichtenden Steuern und Abgaben. Die Rechtsgrundlage für das Ortsrecht bildet die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (§ 7).

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