Anliegen A-Z
- Anschrift
- 001Bahnhofstr. 9 - 1558540Meinerzhagen
Gundula
Klotz
- g.klotz@meinerzhagen.de
Josefine
Pestka
Buergerbüro
Montag
07:30 - 13:00 und 14:00 - 16:30
Dienstag
07:30 - 13:00 und 14:00 - 16:00
Mittwoch
07:30 - 13:00 und 14:00 - 16:00
Donnerstag
07:30 - 13:00 und 14:00 - 17:30
Freitag
07:30 - 13:00
Freitext
Jeden 1. Samstag im Monat von 10:00 - 12:00 Uhr
- j.pestka@meinerzhagen.de
Astrid
Schneider
- a.schneider@meinerzhagen.de
Meldeangelegenheiten (Umzug)
Anmeldung
Sie sind aus einer anderen Gemeinde nach Meinerzhagen zugezogen?
Unabhängig ob es sich um eine Haupt- oder Nebenwohnung handelt, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden.
Für die Anmeldung benötigen wir
- Ihren Personalausweis und/oder Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung
- Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
- Wenn vorhanden Einbürgerungsurkunde, Spätaussiedlerbescheinigung,
- Vertriebenenausweis, Registrierschein.
Den Meldeschein und den Vordruck für die Wohnungsgeberbestätigung erhalten Sie im Bürgerbüro, Bahnhofstr. 15 - Rathausgebäude I - oder bei den unten aufgeführten Formularen.
Eine vorzeitige Anmeldung ist nicht möglich. Bei Abgabe des Meldescheines können Sie sich vertreten lassen. Es werden jedoch dann das vom Meldepflichtigen unterschriebene Anmeldeformular und die oben aufgeführten Unterlagen benötigt.
Gebühren fallen bei einer fristgerechten Anmeldung nicht an.
Die Änderung der Adresse auf dem Fahrzeugschein (möglich bei Umzügen innerhalb des Märkischen Kreises) ist gebührenpflichtig mit 11,00 €.
Abmeldung
Wenn Sie aus Meinerzhagen wegziehen, müssen Sie sich nur dann in Meinerzhagen abmelden, wenn Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen, sondern beispielsweise ins Ausland ziehen.
Für die Abmeldung haben Sie eine Frist von zwei Wochen nach dem Auszug bzw. einer Woche direkt vor Ihrem Umzug. Die Abmeldung muss von der meldepflichtigen Person selbst unterschrieben werden. Persönlich müssen Sie nicht vorsprechen, Sie können uns auch den Meldeschein auch per Post zuschicken. Gebühren fallen für Sie nicht an.
Mehrere Wohnungen
Wenn Sie mehrere Wohnungen haben, ist Ihre Hauptwohnung in dem Ort, in dem Sie sich überwiegend aufhalten. Bei Ehepaaren gilt die Familienwohnung als Hauptwohnung.
Ummeldung
Wenn Sie innerhalb von Meinerzhagen in eine andere Wohnung ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen beim Bürgerbüro ummelden.
Für die Ummeldung benötigen wir
- Ihren Personalausweis und/oder Reisepass
- eine schriftliche Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers
Bei der Ummeldung können Sie sich vertreten lassen. Es werden jedoch dann das vom Meldepflichtigen unterschriebene Anmeldeformular und die oben aufgeführten Unterlagen benötigt.
Eine vorzeitige Ummeldung ist nicht möglich. Eine Anschriftenänderung im Fahrzeugschein können Sie gleichzeitig mit der Ummeldung vornehmen. Gebühren fallen bei Einhaltung der Fristen für die Ummeldung nicht an.
Benötigte Unterlagen: Anmeldung in Meinerzhagen
- Ihren Personalausweis und/oder Reisepass
- eine schriftliche Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers
Benötigte Unterlagen zur Ummeldung: Meinerzhagen als Hauptwohnsitz
- Ihren Personalausweis und/oder Reisepass
Benötigte Unterlagen: Umzug innerhalb von Meinerzhagen
- Ihren Personalausweis und/oder Reisepass
- eine schriftliche Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers
Mitteilung über den Wechsel der Hauptwohnung gemäß § 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz
Meldeschein gemäß § 23 Absatz 1 Bundesmeldegesetz
Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)