Anliegen A-Z

Maßnahmen zum Vorkaufsrecht und der Bodenordnung nach dem BauGB

Vor einem Vertragsabschluss über den Kauf eines Grundstücks ist eine Erklärung der Stadt erforderlich, in der sie ihr Vorkaufsrecht für das entsprechende Grundstück ausübt bzw. auf dieses Recht verzichtet. Im Falle des Verzichts gibt die Stadtverwaltung auf Antrag des beurkundenden Notars eine so genannte Vorkaufsrechtsverzichtserklärung ab. Dieser Vorgang ist üblicher Bestandteil eines Grundstückkaufs; die anfallende Gebühr trägt in der Regel der Grundstückskäufer.

IhreAnsprechpersonen

Frau Daniela Sablotny

(02354) 77-172