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Leistungen nach dem SGB XII - Hilfe zum Lebensunterhalt

Die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII stellt den Lebensunterhalt von Personen sicher, die dem Grunde nach keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) haben. Hierunter fallen u. a. Personen, die eine vorgezogene Altersrente beziehen. Auch auf Zeit erwerbsgeminderte Personen können Leistungen erhalten, wenn sie nicht mit einer erwerbsfähigen Person in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Die Höhe der Zahlung ist abhängig vom jeweiligen Einkommen und Vermögen.

IhreAnsprechpersonen

Frau Sina Nelleskamp

(02354) 77-151

Frau Bettina Bräucker

Buchstaben K - Q(02354) 77-155

Frau Alexa Cormann-Rogl

Buchstaben C - J(02354) 77-252

Herr Przemyslaw Gwizdz

Buchstaben Z - B(02354) 77-159

Frau Martina Kajkus

Buchstaben R - V(02354) 77-158