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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Asylbewerber und Geflüchtete, die sich nicht selbst unterhalten können, haben bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Die Hilfegewährung nach dem AsylbLG beschränkt sich auf die Sicherstellung des absolut notwendigen Lebensunterhalts. Dies erfolgt durch die Bereitstellung einer Unterkunft, die Gewährung von Grundleistungen in Form von Geld- oder Sachleistungen sowie die Gewährung von Krankenhilfe (hier: Ausgabe von Krankenscheinen).
Weitere Informationen erhalten Sie selbstverständlich in Ihrem Fachdienst Soziales oder auch im Internet, z. B. auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherheit.