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Kriegsopferfürsorge
Menschen, die durch Kriegsereignisse einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben, können wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG). Betroffen sind hier vor allem Soldaten aus dem zweiten Weltkrieg, aber auch Zivilpersonen, die durch Bombenangriffe, Flucht oder Vertreibung gesundheitliche Schäden erlitten haben.
Auch Hinterbliebene (Witwen, Witwer, Lebenspartner, Waisen und Eltern) können Leistungen nach dem BVG erhalten.
Seit dem 01.09.2006 werden die Aufgaben der Fürsorgestelle für Kriegsopfer des Märkischen Kreises von der Hauptfürsorgestelle des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in Münster wahrgenommen.
Nähere Informationen zu den Leistungen erhalten Sie auf der Internetseite des LWLs:
Anträge auf Leistungen der Kriegsopferfürsorge können Sie direkt bei der Hauptfürsorgestelle oder in den Städten und Gemeinden des Märkischen Kreises stellen. Die Städte und Gemeinden leiten dann die Anträge direkt an die Hauptfürsorgestelle weiter.
Auf der Internetseite des LWLs können Sie die Anträge aber auch direkt aufrufen und ausfüllen.
Voraussetzung für die Leistungen der Kriegsopferfürsorge ist die jeweilige Anerkennung durch das Versorgungsamt!
Anspruchsberechtigt im Rahmen der Kriegsopferfürsorge sind ebenfalls Opfer von Gewalttaten, Wehr- und Zivildienstbeschädigte, Impfgeschädigte sowie Menschen, die als anerkannte politische Verfolgte oder Häftlinge der ehemaligen DDR und in den ehemaligen Ostgebieten dauerhaft gesundheitlich geschädigt wurden.
Bundesversorgungsgesetz (BVG)
Opferentschädigungsgesetz (OEG)
Soldatenversorgungsgesetz (SVG)