Anliegen A-Z
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Martina
Herrmann
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Evren
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Dienstag
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Kleine Lotterie oder Ausspielung (Tombola)
Die Veranstaltung eines Glücksspiels als Kleine Lotterie oder Ausspielung (Tombola) durch Sportvereine, Religionsgemeinschaften, Feuerwehren etc. ist dem für das Land Nordrhein-Westfalen zuständigen Finanzamt Köln-Altstadt mindestens zwei Wochen vor Beginn anzuzeigen.
Näheres zur allgemeinen Erlaubnis für Kleine Lotterien oder Ausspielungen finden Sie in der Bekanntmachung des Ministeriums des Inneren 13-38.07.09-12 vom 11.Dezember 2017.
Zu diesem Zweck können Sie das unten abrufbare Formular nutzen. Nachdem Sie dieses online ausgefüllt und ausgedruckt haben, senden Sie bitte das Original an das Finanzamt Köln-Altstadt, Am Weidenbach 2, 450676 Köln.
Eine Durchschrift des Ausdrucks ist dem Fachdienst 2/32 – Ordnung – zuzusenden: Stadt Meinerzhagen, FD Ordnung, Postfach 1563, 58531 Meinerzhagen.