Anliegen A-Z

Informationsfreiheit (Auskunft)

Nach den Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) hat jeder Bürger das Recht auf Informationszugang zu bei der Stadt Meinerzhagen vorhandenen Informationen.

Der Zugang zu amtlichen Informationen wird nur auf Antrag gewährt. Um die gewünschte Auskunft zu erlangen, muss daher ein – nach Möglichkeit schriftlicher – Antrag an die Stadt Meinerzhagen gerichtet werden. Dieser Antrag muss hinreichend bestimmt sein, das heißt, es müssen einzelne Fälle oder Vorgänge etc. bezeichnet werden, in deren Zusammenhang Informationen vorhanden sein sollen. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des <link http: www.mik.nrw.de themen-aufgaben buergerbeteiligung-wahlen informationsfreiheit.html _blank externen link in neuem>Innenministeriums NRW.

Je nach Art der Auskunft können Kosten entstehen. Während einfache Auskünfte kostenlos erteilt werden, werden umfangreiche Auskünfte nach der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen berechnet. Entsprechende Informationen finden Sie hier.