Anliegen A-Z

Haushaltssteuerung

Einsichtnahme bzw. Entgegennahme von Bedenken und Anregungen bei der öffentlichen Auslegung von Haushaltsplan- bzw. Nachtragsplanentwürfen.

Die Haushaltssatzung und ihre Anlagen (u.a. der Haushaltsplan) enthalten alle im Haushaltsjahr für die Aufgabenerfüllung der Stadt Meinerzhagen vorgesehenen Erträge und Aufwendungen bzw. Ein- und Auszahlungen. 

Jedes Jahr werden für den Gültigkeitszeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember der Haushaltsplan und die zugehörige Haushaltssatzung vom Rat der Stadt Meinerzhagen verabschiedet. Der Haushaltsplan ist also Ausdruck der politischen Willensbildung der Stadt und dokumentiert, woher das Geld kommt und wofür es ausgegeben werden soll. Er stellt die Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Kommune in dem jeweiligen Jahr dar. 

Der Haushalt ist nach so genannten Produkten gegliedert.  Die Produkte im Haushaltsplan sind Leistungen oder Leistungsbündel der Verwaltung, welche von Leistungsempfängern außerhalb, also z.B. durch den Bürger, oder von verwaltungsinternen Leistungsempfängern nachgefragt werden. Zu jedem Produkt ist eine Produktbeschreibung vorhanden.

Die Stadt Meinerzhagen hat zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern.

Die Gemeinde hat nach § 78 GO für das Land Nordrhein-Westfalen jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung

  • des Haushaltsplanes im Ergebnisplan unter Angabe des Gesamtbetrags der Erträge und Aufwendungen des Haushaltsjahres, im Finanzplan unter Angabe des Gesamtbetrages der Einzahlungen und Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit und aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit, Kreditermächtigungen und Verpflichtungsermächtigungen
  • des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung
  • der Steuersätze, die für jedes Jahr neu festzusetzen sind

Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan und die Jahresrechnung können unter Finanzen eingesehen werden.

IhreAnsprechpersonen

Frau Susanne Neumann

(02354) 77-120

Herr Nico Kleineberg

(02354) 77-122