Anliegen A-Z
- Anschrift
- 001Bahnhofstr. 9 - 1558540Meinerzhagen
Bettina
Bräucker
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- 001Bahnhofstraße 1158540Meinerzhagen
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Alexa
Cormann-Rogl
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- Fax
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Przemyslaw
Gwizdz
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Martina
Kajkus
FD50
Montag
08:00 - 12:00
Dienstag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Mittwoch
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00
Donnerstag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:30
Freitag
08:00 - 12:30
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Sina
Nelleskamp
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Bildungs- und Teilhabeleistungen
Durch das Bildungs- und Teilhabepaket sollen Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen auf Antrag gefördert und unterstützt werden.
Diese Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen erhalten zusätzlich zu ihrem monatlichen Regelbedarf auch Bedarfe für Biildung und Teilhabe am sozialen kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
Eine Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe ist grundsätzlich auch möglich, wenn aufgrund von vorhandenem Einkommen ausschließlich Bedarfe für Bildung und Teilhabe bestehen.
Das Bildungs- und Teilhabepaket beinhaltet Bedarfe für
- eintägige Schulausflüge, Tagesausflüge einer Kindertageseinrichtung
- mehrtägige Schulfahrten oder Fahrten von Kindertageseinrichtungen
- persönlicher Schulbedarf
- Schülerbeförderung
- Lernförderung
- Mittagsverpflegung in den Schulen, Kindertagessstätten oder in der Kindertagespflege
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in Gemeinschaft
Anspruchsberechtigte sind Kinder und junge Erwachsene bis 24 Jahren, die entweder
- Arbeitslosengeld II (SGB II) oder
- Sozialgeld (SGB II) oder
- Sozialhilfe (SGB XII) oder
- Kinderzuschlag oder
- Wohngeld oder
- Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen und
- eine Kita, allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen oder in der Kindertagespflege betreut werden und
- keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Für das gesamte Bildungs- und Teilhabepaket muss ein Antrag gestellt werden.
- Zuständig für Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ist das Jobcenter in Meinerzhagen.
- Zuständig für Empfänger von Kinderzuschlag und/oder Wohngeld ist der Märkische Kreis. Die Anträge werden ebenfalls bei der Stadt Meinerzhagen, Fachbereich 2, Fachdienst 50 - Soziales, entgegengenommen, vorgeprüft und an den Märkischen Kreis zur abschließenden Bearbeitung weitergegeben. Informationen zur Bildung und Teilhabe des Märkischen Kreises finden Sie hier.
- Zuständig für Empfänger von Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung) sowie Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ist die Stadt Meinerzhagen, Fachbereich 2, Fachdienst 50 - Soziales.
Allen Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen, die über das „Bildungs- und Teilhabepaket“ keinen Zuschuss zum gemeinsamen Mittagessen und zu Klassenfahrten, die von Schulen und Kindertageseinrichtungen angeboten werden, erhalten, können über den Härtefallfonds „Alle Kinder Essen mit“ des Landes Nordrhein-Westfalen ab 01.08.2020 bis zum 31.07.2025 Hilfen erhalten.
Informationen zum Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.
Weitere Auskünfte und Anträge erhalten Sie bei der Stadt Meinerzhagen, Fachbereich 2, Fachdienst 50 – Soziales.