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Grundsteuer

Nähere Information zur Grundsteuerreform finden Sie auf dieser Seite weiter unten unter „Rechtsgrundlagen“.

Sind Sie Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks? Hier können Sie sich über die Grundsteuer informieren.  Versteuert wird jeder Grundbesitz. Die Grundsteuer wird getrennt nach

Grundsteuer A   für land- und forstwirtschaftliches Vermögen und
Grundsteuer B   für alle übrigen bebauten oder unbebauten Grundstücke, sowohl gewerblicher Art als auch zu Wohnzwecken dienend.

Den Wert eines Grundstücks legt das Finanzamt fest. Aus diesem Wert ermittelt das Finanzamt den sogenannten Grundsteuermessbetrag. Das zuständige Finanzamt ist für Meinerzhagen das Finanzamt in Lüdenscheid. Entsprechend den dort getroffenen Festsetzungen wird die Grundsteuer als Ergebnis aus

                    Grundsteuermessbetrag x Hebesatz

gegen den Steuerpflichtigen, dies ist regelmäßig der Grundstückseigentümer, festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt im Abgabenbescheid. Die Höhe der Raten wird Ihnen jeweils am Anfang eines Jahres mit dem Bescheid über Grundbesitzabgaben mitgeteilt. Die Vorauszahlungsraten werden jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.  Weitere Erläuterungen hierzu erhalten Sie unter Grundbesitzabgaben.

Möchten Sie die Grundbesitzabgaben bequem von Ihrem Konto abbuchen  lassen? Dann finden Sie hier das Formular dazu

Die aktuellen Grundsteuerhebesätze der Stadt Meinerzhagen sind:

Grundsteuer A            295 v.H.
Grundsteuer B            575 v.H.

Bei einem Eigentumswechsel im laufenden Jahr erfolgt die Zurechnungsfortschreibung durch das Finanzamt auf den Grundbesitzerwerber auf den 1. Januar des dem Eigentumswechsel folgenden Jahres. Die Grundsteuerpflicht des Verkäufers endet grundsätzlich erst nach Erteilung eines Bescheides über den Eigentumswechsel (=Zurechnungsfortschreibung) durch das Finanzamt.

Auf Erklärung des neuen Eigentümers hin kann bei ungeteiltem Übergang eines Grundstücks die Grundsteuerveranlagung jedoch im Vorgriff auf die Zurechnungsfortschreibung des Finanzamtes auf den neuen Eigentümer übertragen werden.

Zur Abgabe dieser Erklärung setzen Sie sich bitte mit der Steuerabteilung in Verbindung.

Grundlage für die Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz. Die Hebesätze werden in der Haushaltssatzung der Stadt Meinerzhagen festgesetzt.

IhreAnsprechpersonen

Herr Niklas Kiekbusch

(02354) 77-124

Frau Saksak

(02354) 77-194

Herr Marc Deuschle

(02354) 77-127