Anliegen A-Z

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Seit dem 1. Januar 2003 gibt es eine neue Sozialleistung, die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die zum 01.01.2005 Bestandteil des neuen SGB XII geworden ist.

Die Grundsicherung ist eine eigenständige soziale Leistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicherstellt. Hilfebedürftige Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder dauerhaft erwerbsgemindert sind und ihren  Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten können, haben Anspruch auf Grundsicherung nach dem 4. Kapitel des SGB XII.

 

IhreAnsprechpersonen

Frau Martina Kajkus

(02354) 77-158

Frau Sina Nelleskamp

(02354) 77-151