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Grundbesitzabgaben

Mit dem Sammelbegriff "Grundbesitzabgaben" werden die laufenden grundstücksbezogenen Steuern und  Abgaben bezeichnet, die von der Stadt festgesetzt werden. Im Einzelnen ist dies:

  • Grundsteuer A und B  (Ansprechpartner: Herr Kiekbusch / Herr Deuschle)
  • Regenwassergebühr (Ansprechpartnerin: Frau Richter)
  • Schmutzwassergebühr (Ansprechpartnerin : Frau Richter)
  • Müllabfuhrgebühr (Ansprechpartnerin: Frau Gossen)
  • Straßenreinigungsgebühr (Ansprechpartnerin: Frau Busch)
Steuern 
Grundsteuer A        295 %
Grundsteuer B        575 %
Abfallbeseitigung 
60 l - Behälter147,12 €
80 l - Behälter196,20 €
120 l - Behälter294,24 €
240 l - Behälter588,60 €
1.100 l - Behälter2.697,60 €
2.500 l - Behälter12.261,72 €
5.000 l - Behälter24.523,56 €
1.100 l - Behälter für Papier 
(Transportverpack.)90,72 €
80 l-Sperrgutsack6,01 €
Straßenreinigung 
Kehrdienst je m1,43 €
Winterwartung je m1,39 €
Abwasser / Regenwasser 
Schmutzwassergebühr je cbm:4,66 €
nur Fortleitungskosten Verbandsmitglieder:2,37 €
Niederschlagswassergebühr je qm Fläche:0,87 €
nur Fortleitungskosten Verbandsmitglieder:0,70 €

Die Grundbesitzabgaben werden jährlich - in der Regel Anfang des Jahres - per Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt und dem Abgabenpflichtigen zugesandt. Veranlagungsbeträge des laufenden Jahres sind zu den gesetzlichen Fälligkeiten am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres zu entrichten. Ergeben sich aus der Verbrauchsabrechnung zur Schmutzwassergebühr gegenüber den geleisteten Vorauszahlungen Mehr- oder Minderbeträge, werden diese in die erste Abgabenfälligkeit  zum 15.02. mit eingerechnet.

Möchten Sie die Grundbesitzabgaben bequem von Ihrem Konto abbuchen  lassen? Dann finden Sie hier das Formular dazu.

Bei einem Eigentumswechsel im laufenden Jahr erfolgt die Zurechnungsfortschreibung durch das Finanzamt auf den Grundbesitzerwerber erst zum 01.01. des folgenden Jahres. Die Grundsteuerpflicht des Verkäufers endet grundsätzlich erst nach Erteilung eines Bescheides über den Eigentumswechsel (=Zurechnungsfortschreibung) durch das Finanzamt. Um private Verrechnungen zwischen dem alten und neuen Eigentümer hinsichtlich der Grundbesitzabgaben weitgehend überflüssig zu machen, bieten wir Ihnen die Umschreibung zum nächsten auf den wirtschaftlichen Übergang des Grundstücks folgenden Monat an.

Zur Abgabe dieser Erklärung setzen Sie sich bitte mit der Steuerabteilung  (Herr Kiekbusch)  in Verbindung.
 

Die Grundbesitzabgaben werden nach der Abgabeordnung, den städtischen Satzungen und dem Grundsteuergesetz berechnet.