Gleichstellungsstelle

Gleichstellungsstelle

Im Artikel 3 des Grundgesetzes ist die Gleichberechtigung von Frauen und Männern fest verankert. Damit ist der Gleichstellungsgrundsatz für alle Rechtsbereiche verbindlich.

Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Meinerzhagen setzt sich für Gleichberechtigung von Frau und Mann ein und wirkt bei sämtlichen Vorhaben und Maßnahmen mit, die die Belange von Frauen berühren und Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann haben. Sie unterstützt die Verwaltung bei sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen. Dazu gehören beispielsweise die Mitwirkung bei Bewerbungsverfahren und Personalentscheidungen sowie die Beteiligung an der Aufstellung und Fortschreibung des Frauenförderplans.

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