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Gewerbezentralregisterauskünfte (Gewerberegister)

Gewerbezentralregisterauskünfte werden vom Bundesamt für Justiz, Bundeszentralregister, in Bonn ausgestellt. Den Antrag können Sie bei jeder Meldebehörde stellen, bei der Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind. Wenn Sie einen neuen Personalausweis mit eID Funktion haben, können Sie auch den neuen Online-Service des Bundesamtes für Justiz nutzen. Die Gebühr beträgt 13,00 € und ist bei Antragstellung zu entrichten.

Nähere Informationen erhalten Sie direkt auf der<link https: www.bundesjustizamt.de de themen buergerdienste gzr gzr_node.html _blank external-link-new-window external link in new> Internetseite des Bundesamtes für Justiz.

Die Gebühr beträgt 13,00 € und ist bei Antragstellung zu entrichten.

Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Pass mit. Der Geburtsname der Mutter wird bei der Antragstellung benötigt.

IhreAnsprechpersonen

Frau Gundula Klotz

(02354) 77-224

Frau Josefine Pestka

(02354) 77-223

Frau Astrid Schneider

(02354) 77-225