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Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist hochgradig konjunkturabhängig, da sie auf dem Gewerbeertrag basiert.  Erhebungsberechtigt ist die Gemeinde, in der sich der Gewerbebetrieb oder eine Betriebsstätte des Gewerbebetriebes befindet. Gewerbebetriebe sind daher bei der Gemeinde an-, um- oder abzumelden.

Die Gewerbesteuer wird in Nordrhein-Westfalen in geteilter Zuständigkeit durch die Finanzämter und den Gemeinden verwaltet. Die Finanzämter sind, ausgehend von den Erklärungen seitens der Steuerpflichtigen, für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen bis zum Erlass des Messbescheides zuständig. Die Gemeinden wenden daran anschließend  ihren örtlichen Hebesatz auf den Messbetrag an und setzen die so ermittelte Steuerschuld im Gewerbesteuerbescheid fest. (Bei verspäteter Abgabe der jährlichen Steuererklärung beim Finanzamt kann ein Verspätungszuschlag hinzukommen). Veranlagungszeitraum ist grundsätzlich das Kalenderjahr. Der Steuerbetrag ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig und unterliegt der Verzinsung. Die für einen Erhebungszeitraum insgesamt entrichtete Vorauszahlung wird bei der Festsetzung der Gewerbesteuer dieses Zeitraums angerechnet.

Vorauszahlungen werden nach § 19 GewStG erhoben und betragen grundsätzlich ein Viertel der Steuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat. Die Vorauszahlungen sind zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres zu entrichten.

Der Hebesatz beträgt in Meinerzhagen derzeit 450 v.H

Möchten Sie die Gewerbesteuer  bequem von Ihrem Konto abbuchen  lassen? Dann finden Sie hier das Formular dazu.

Das Finanzamt erreichen Sie unter folgender Anschrift:
Finanzamt Lüdenscheid
Bahnhofsallee 16
58507 Lüdenscheid
Telefon: 02351/155-0

Bei weiteren Fragen zur Gewerbesteuer sind Ihnen die Mitarbeiter der Abteilung Steuern gerne behilflich.
 

IhreAnsprechpersonen

Herr Marc Deuschle

(02354) 77-127

Frau Saksak

(02354) 77-194

Herr Niklas Kiekbusch

(02354) 77-124