Anliegen A-Z

Gaststättenerlaubnis

Wer eine Gaststätte betreiben möchte, benötigt vor der Eröffnung eine Erlaubnis, die durch das Ordnungsamt ausgestellt wird. Zur Antragsstellung sind zahlreiche Unterlagen notwendig, die Sie vollständig beibringen müssen.

Allein aus diesem Grund ist vor der Antragsstellung selbst ein persönliches Erscheinen im Ordnungsamt erforderlich. Im Vorabgespräch klopfen wir die persönlichen und räumlichen Voraussetzungen ab, die für die Eröffnung einer Gaststätte notwendig sind, und beraten Sie bereits im Vorfeld in allen Belangen rund um die Gaststättenerlaubnis.

IhreAnsprechpersonen

Herr Thomas Schwan

(02354) 77-133